Sonja Gaul
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Sonja Gaul zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Clemens W. •

Frage an Sonja Gaul von Clemens W. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Der Bundesrat hat am 24. September 2004 der 27. Verordnung zur Änderung der StVZO zugestimmt.

Diese Änderung wurde vorgenommen, um im Kern die Steuervergünstigungen für Besitzer von schweren Geländewagen abzuschaffen.

Durch einen bislang völlig legalen Trick war es möglich, diese Fahrzeuge, die schwerer als 2,8 Tonnen sind, als Kombinationsfahrzeuge zuzulassen und damit der ungünstigeren emissionsabhängigen Besteuerung zu entgehen.

Durch den nun aufgehobenen Paragraphen 23 Absatz 6a der StVZO ergeben sich aber auch weitreichende Folgen für die Besitzer von Reisemobilen. Hier sollen zukünftig alle Fahrzeuge ohne Gewichts-Obergrenze nach Emission besteuert werden.

Das bedeutet, daß die Steuer für die Wohnmobile um bis zu 500%, in Einzelfällen sogar bis zu 1000% ansteigt.

Dies ist für mich nicht nachvollziehbar. I.d.R. handelt es sich bei Wohnmobilen um Fahrzeuge, die auf Basis von Nutzfahrzeugen bzw. Klein-LKW aufgebaut sind. So wird z.B. ein Mercedes Sprinter, der 60.000km/Jahr zurücklegt und nicht als Wohnmobil zugelassen ist, kostengünstig nach Gewicht versteuert, dasselbe Fahrzeug mit Wohnmobilzulassung und einer Jahresfahrleistung von 2000 - 5000 km wird jedoch nach Hubraum versteuert und ist dadurch deutlich teurer.

Gerade Familien, die sich keine Hotelurlaube leisten können und sich so ein Fahrzeug vom Mund abgespart haben, werden durch diese Regelung oft gezwungen sein, diese kostengünstige Urlaubsmöglichkeit aufzugeben.

Wie stehen Sie zu dieser in meinen Augen äußerst ungerechten Besteuerung und was werden Sie ggf. dagegen tun?

Antwort von
SPD

Sehr geehrte Damen und Herren,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. September 2005, die Sie uns im Auftrag von Clemens Wagoun geschrieben haben.

Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates im September 2004 die Straßenverkehrszulassungsordnung geändert. Schwere Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t, auch bekannt als so genannte Sport Utility Vehicles (SUV), werden danach ab 1. Mai 2005 als Personenkraftwagen zugelassen und besteuert. Ausschlaggebend hierfür war die Tatsache, dass der Nutzung dieser schweren Fahrzeuge mit hohem Kraftstoffverbrauch als (normale) Pkw bis dahin steuerlich nicht ausreichend Rechnung getragen wurde. Denn die schweren Geländewagen wurden nicht emissionsbezogen und nach Hubraum besteuert - wie Pkw -, sondern wie Nutzfahrzeuge nach ihrem zulässigem Gesamtgewicht; hierdurch verminderte sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer beträchtlich.

Diese Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung trifft tatsächlich zunächst auch auf Wohnmobile zu, wie Herr Wagoun richtig anmerkt. Eine Entwicklung, die wir nicht wollten: Nicht die höhere Besteuerung von Wohnmobilen, sondern die Abschaffung des Steuerprivilegs für Geländewagen war unser Ziel. Deswegen wurde auch seiner Zeit im Bundesrat eine Arbeitsgruppe unter der Federführung von Bayern gebildet, um eine Mehrbelastung der Wohnmobile zu vermeiden. Denn die Kfz-Steuer ist eine reine Ländersteuer.

Während der langen Frist zwischen Beschluss und Inkrafttreten der Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) hat dann allerdings die CSU-Staatsregierung eine überraschende Kehrtwende vollzogen und die Pläne plötzlich zu den Akten gelegt. Der bayerische Finanzminister hat sogar die Finanzbehörden angewiesen, ab dem 1. Mai höhere Steuern zu erheben. Kurz: Bayern wollte so die höhere Kfz-Steuer im Staatshaushalt einnehmen und uns in Berlin den "Schwarzen Peter" gegenüber den zu Recht empörten Wohnmobilbesitzern zuschieben.

Wir als SPD sind der Auffassung, dass dies nicht gerecht ist und möchten für Wohnmobile eine Ausnahme erreichen. Dies hat damals noch die SPD-geführte Landesregierung NRW in einer Bundesratsinitiative angestoßen (Bundesratsdrucksache 229/05), die aber bisher von der Tagesordnung abgesetzt wurde. Vermutlich, weil viele unionsregierte Länder - insbesondere Bayern - die höheren Steuereinnahmen wollen.

Wir werden uns deswegen auch weiterhin für eine gerechte Lösung für
Wohnmobile einsetzen. Unser Ziel ist eine einheitliche Regelung.

Für evtl. Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Mauren