Sören Schumacher
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Frage von Helmut G. •

Frage an Sören Schumacher von Helmut G. bezüglich Innere Sicherheit

Bundesjustizminister Maas erklärte in einem Interwiew mit der "Süddeutschen Zeitung", das Grundgesetz gebe kein Grundrecht auf innere Sicherheit her. Stimmen sie dieser Bewertung zu?

Sören Schumacher
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gugger-Wöhrmann,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworte.

Ich vermute hinter Ihrer Frage Ärger, wenn nicht gar Empörung über die Äußerung des Bundesjustizminister. In der Tat kann diese Äußerung leicht missverstanden werden, und das ist vielfach geschehen, wie sich in der öffentlichen Diskussion gezeigt hat. Mir stellt sich die Thematik folgendermaßen dar.

Zunächst einmal ist es unbestreitbar – das zeigt der schnelle Blick ins Grundgesetz -, dass der Katalog der Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte kein Grundrecht auf Innere Sicherheit kennt. Ob man durch komplizierte juristische Gedankenkonstruktionen aus den im Grundgesetz aufgeführten Rechten ein Grundrecht auf Innere Sicherheit ableiten kann, ist auch unter Rechtswissenschaftlern umstritten, wenngleich diejenigen, die eine solche Möglichkeit bestreiten, klar in der Mehrheit sind – zu ihnen gehört übrigens kein geringerer als der frühere Präsident der Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier.

Die Grundrechte unseres Grundgesetzes sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, also Freiheitsrechte. Ihr Ziel ist nicht der Schutz vor Kriminalität und Terrorismus. Doch selbstverständlich hat der Staat eine Schutzpflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Diese wird in keiner Weise dadurch gemindert, dass ein Grundrecht auf Innere Sicherheit bestritten wird. Und schon gar nicht bedeutet die Ablehnung eines derartigen Grundrechts den Aufruf an die Bürger die Innere Sicherheit in die eigenen Hände zu nehmen, wie es von – glücklicherweise wenigen - behauptet wurde.

Der Staat ist verpflichtet, die Freiheitsrechte des Bürgers und die Innere Sicherheit in Einklang zu bringen. Das ist keine leichte Aufgabe, denn Freiheit und Sicherheit stehen immer in einem Spannungsfeld. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Zielgröße immer die Freiheit sein muss. Innere Sicherheit ist ein hohes Gut, ihre Gewährleistung ist eine der wichtigsten Aufgaben des Staates. Doch sie hat eine der Freiheit dienende Funktion und darf daher niemals oberstes Ziel sein. Deshalb kann es nach meiner Meinung kein Grundrecht auf Innere Sicherheit geben.

So verstehe ich die Äußerung des Bundesjustizminister und in diesem Sinne stimme ich ihr zu.

Mit freundlichen Grüßen,
Sören Schumacher

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