Können Sie bitte im Bundestag einbringen, dass wir in Deutschland ein Recht auf Menstruations- und PMS-bedingte Freistellung von der Arbeit prüfen und einführen sollten?
Es gibt mehrere Gründe, die für eine solche Regelung sprechen. Bitte beachten Sie, dass so das gesundheitliche Wohlbefinden mensruierender Menschen, Produktivität am Arbeitsplats, Gleichstellung der Geschlechter, psychologisches Wohlbefinden und soziale Anerkennung des Themas so gefördert werden können.
Sehr geehrte Frau S.,
in Deutschland kann schon jetzt jede Frau bei PMS- oder Menstruationsbeschwerden 1-3 Tage der Arbeit fernbleiben. Wenn Beschwerden länger anhalten, ist ein ärztliches Attest erforderlich. In jedem Fall erfolgt eine Lohnfortzahlung. Diese war in Ländern wie Spanien, das die am 16.2.23 ein Gesetz beschlossen hat, wonach Beschäftigte bei Menstruationsbeschwerden bis zu drei Tage bezahlt von der Arbeit freigestellt werden können, nicht gegeben. Wenn Frauen aufgrund von Menstruationsbeschwerden nicht arbeiten konnten, waren Lohneinbußen für sie die Folge. Um das zu ändern, übernimmt hier nun der Staat die Lohnfortzahlung. In Deutschland dagegen ist die Lohnfortzahlung über den Arbeitgeber geltendes Recht, d.h. Frauen sind ohnehin bessergestellt als sie das etwa in Spanien waren.
Mit Ausnahme von Südkorea, das Frauen bei Menstruationsbeschwerden zusätzlichen gesetzlichen Urlaub bezahlt, sind Frauen bei Menstruationsbeschwerden in keinem Land besser geschützt als in Deutschland. Ich halte die geltende Rechtssituation für ausreichend und sehe daher keine Notwendigkeit für die Einführung eines allgemeinen Rechts auf PMS- und menstruationsbedingte Freistellung.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol