Frage an Sören Bartol von Wolfgang P. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Bartol,
vorab erst einmal der Hinweis, dass ich mit einem 60 PS Auto nicht zum Rasern und Dränglern werden kann.
Ich möchte gerne wissen, warum das Fahren am Tag mit dem Fahrlicht nur eine Empfehlung ist. Warum wird das nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Österreich und andere haben es vorgemacht, und zwar mit guten erfolgen, dass das was bringt. Auf die EU brauchen wir doch da nicht zu warten.
Des weiteren würde ich gerne wissen, warum nicht in allen Fahrzeugen ein sogenannter Unfall-Daten-Schreiber eingebaut werden muß. Lkw`s haben Fahrtenschreiber. Den evtl. Hinweis dass niemand sich nicht selbst zu belasten braucht lasse ich daher nicht gelten.
Warum wird nicht endlich ein totales Alkoholverbot für Kraft-, Motor- und Radfahrer eingeführt und die Strafen ganz erheblich verschärft.
Warum wird der Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot aus Autobahnen mit nur einem so geringen Bußgeld geahntet? Und warum wird nicht auch neben Drängeln der Tatbestand des Blockierens eingeführt. Letzteres beobachte ich häufiger als drängeln auf unseren Autobahnen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfg. Press
Sehr geehrter Herr Press,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Thema Verkehrssicherheit wird zurzeit auch im Verkehrsausschuss intensiv diskutiert, da es in diesem Jahr regional eine Zunahme der Verkehrstoten gegeben hat. Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee hat deshalb einen Vorschlag zur Anhebung der Geldbußen gemacht.
Zu Ihren Fragen im Einzelnen:
1. Das Fahren mit Licht am Tage ist umstritten. Wir wollen deshalb die Akzeptanz bei den Verkehrsteilnehmern zunächst durch Freiwilligkeit erhöhen. Auf lange Sicht geben wir einer technischen Lösung den Vorzug. Neu in den Verkehr kommende Fahrzeuge sollen mit sogenannten Tagfahrleuchten ausgestattet werden. Dies hat die Vorteile eines geringeren Kraftstoffverbrauchs und einer höheren Lebensdauer der Lampen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat in den internationalen Gremien dazu bereits Vorschläge eingebracht.
2. Die geplante Weiterentwicklung der Geldbußen sieht insbesondere beim Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss als einer der Hauptunfallursachen eine Erhöhung des Bußgeldes um 100 % vor. Geldbußen haben ein hohes Abschreckungsniveau und sind daher neben der Erhöhung der Überwachungsmaßnahmen ein geeignetes Mittel. Zum 1.8. ist das Alkoholverbot für Fahranfänger in Kraft getreten. Es gilt während der zweijährigen Probezeit und für alle jungen Fahrer und Fahrerinnen vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres. Trotz eines Rückgangs der Unfallzahlen in den letzten 10 Jahren haben die 18- bis 25-jährigen das höchste Risiko, als Autofahrer tödlich zu verunglücken. Diese Altersgruppe stellt mit über 80 % den größten Teil der Fahranfänger dar. An mehr als 30 % der Alkohol-Unfälle mit Personenschaden ist diese Altersgruppe beteiligt, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung nur 8 % beträgt. Bereits eine geringe Blutalkoholkonzentration führt gerade bei Fahranfängern bis 20 Jahre im Vergleich zu einem nüchternen Fahrer zu einem 25prozentig höheren Risiko, im Straßenverkehr zu verunglücken. Mit der dreijährigen strikten Trennung von Fahren und Alkoholkonsum verbinden wir die Hoffnung eines "Erziehungs- und Gewohnheitseffektes".
3. Neben ordnungsrechtlichen Maßnahmen und Maßnahmen die auf rücksichtsvollen Fahrverhalten und ein besseres Klima im Verkehr gerichtet sind, können auch technische Lösungen zu mehr Verkehrssicherheit beitragen. Dazu gehört auch Ihr Vorschlag eines Unfall-Daten-Schreibers. Die EU-Initiative eSafety befasst sich insbesondere mit der Weiterentwicklung bestehender und der Einführung neuer Fahrerassistenzsysteme. Diese sollen die elektronischen Einrichtungen in Fahrzeugen nutzen und nach Möglichkeit mit der Infrastruktur kommunizieren. Zudem werden sogenannte "Pre-Crash-Systeme" entwickelt, die eine Schnittstelle zwischen aktiver und passiver Sicherheit darstellen. Solche Systeme können den Zeitpunkt eines Zusammenstoßes, die Unfallart und die potenzielle Unfallschwere ermitteln und frühzeitig Maßnahmen zur Verbesserung der passiven Sicherheit einleiten und aufeinander abstimmen.
4. Auch die Geldbuße für falsche Straßenbenutzung wie z.B. ständiges Linksfahren soll von 40 auf 80 Euro verdoppelt werden.
Auch wenn der Rückgang der Unfallzahlen, den wir seit längerem beobachten, den Erfolg unserer Maßnahmen der letzten Jahre (abgesenkte Promillegrenze, begleitetes Fahren, Aufklärung- und Verkehrssicherheitskampagnen, Optimierung der Rettungsorganisation, Verbesserung der passiven Sicherheit) zeigt, bleibt jedes Opfer im Straßenverkehr ein Opfer zu viel. Deshalb arbeiten wir weiter an einer Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol