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Sören Bartol
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Frage von Alexander H. •

Frage an Sören Bartol von Alexander H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bartol,

der Deutsche Bundestag wird sich mit dem Thema Präimplantationsdiagnostik befassen. Auf der einen Seite wird der Wunsch von Eltern nach einem gesunden Kind angeführt - auf der anderen Seite steht die Frage nach der Selektion von Menschen mit Behinderungen.

Viele Bürgerinnen und Bürger in Ihrem Wahlkreis - ich denke an die zahlreichen Christinnen und Christen in der Region, aber auch an hier ansässige Institutionen wie den Bundesverband Lebenshilfe und und die Blindenstudienanstalt - wird sehr interessieren, wie Ihre Position zu diesem Thema ist.

Der Internetseite http://www.marburgnews.de/2002/mn-soz08.php?tag=28 entnehme ich, dass Sie sich 2001 für den Einsatz der PID ausgesprochen haben. Sind Sie immer noch dieser Ansicht?

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort,

mit freundlichen Grüßen
Alexander Hirsch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hirsch,

vielen Dank für Ihre Frage, die eine wirklich schwierige Problematik betrifft. Aus diesem Grund gibt es im Deutschen Bundestag auch eine umfassende und offene Diskussion dazu. Am Ende werden mehrere Anträge über die Fraktionsgrenzen hinweg stehen, so wie es diesem ethisch anspruchsvollen Thema angemessen ist.

Eines ist unstrittig: Wir brauchen eine klare gesetzliche Regelung, in welchen Fällen Präimplantationsdiagnostik (PID), also die Untersuchung einer befruchteten Eizelle auf schwere, unheilbare Erkrankungen bzw. Behinderungen, zulässig ist und welche Verfahren angewandt werden dürfen.

Wir sprechen beim Thema PID über eine verhältnismäßig geringe Anzahl von Fällen. Wenn Paare nicht auf herkömmlichen Wege ein Kind zeugen können, können sie eine künstliche Befruchtung außerhalb des Körpers versuchen. Und nur dann kann Präimplantationsdiagnostik angewandt werden. Die Untersuchung geschieht ca. drei Tage nach der Befruchtung. In dieser Phase ist die befruchtete Eizelle ungefähr einen Zehntel Millimeter groß.

Für Präimplantationsdiagnostik muss ein sehr enger rechtlicher Rahmen geschaffen werden. PID sollte nur bei konkretem Risiko schwerwiegender, nicht therapierbarer Erkrankungen und Behinderungen eingesetzt werden dürfen, nachdem herausgefunden wurde, dass die Eltern entsprechende Anlagen in sich tragen. Ich halte zudem eine vorhergehende Beratung der Eltern für dringend notwendig, um sie über mögliche Konsequenzen der PID aufzuklären, aber auch, um sie über alle Aspekte des Lebens mit einem schwerkranken bzw. -behinderten Kind zu informieren.

Die Möglichkeit der Präimplantationsdiagnostik entbindet uns nicht von der Notwendigkeit einer breiten gesellschaftlichen Debatte über den Wert jedes einzelnen Menschen – unabhängig von Krankheit oder Behinderung. Es muss immer klar sein, dass die Entscheidung, ein schwerbehindertes oder -krankes Kind zu bekommen, allein die Entscheidung der betroffenen Frau und ihrer Familie ist. Eltern müssen sich nicht für die Existenz eines kranken oder behinderten Kindes rechtfertigen.

Wie erwähnt, befindet sich der Deutsche Bundestag zzt. in intensiver Diskussion über die Präimplantationsdiagnostik. Ich beteilige mich daran und werde mich letztlich einem Antrag anschließen, der meinen eben skizzierten Anforderungen entspricht.

Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol, MdB

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