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Sören Bartol
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Frage von Arno D. •

Frage an Sören Bartol von Arno D. bezüglich Finanzen

Finanzen Verkehr Umwelt

Sehr geehrter Herr Bartol,

was halten Sie davon die KFZ Steuer auf den Benzinpreis umztulegen?

Würde eine Umlage der KFZ Steuer auf den Benzinpreis nicht die Verwaltungskosten in den Finanzämtern senken, da eine Einstufung von Fahrzeugen nicht mehr vorgenommen und keine KFZ Steuer mehr eingenommen werden muss?

Böte die Möglichkeit den Steuerbetrag auf bestimmte Kraftstoffe zu differenzieren nicht die Möglichkeit die KFZ Steuer dem CO2 Gehalt der einzelnen Kraftstoffe anzupassen?

Und wäre es nicht einfach gerechter?

Beispiel:

Ich bin Fernfahrer, meine Firma ist 9 km entfernt. Ich fahre in der Woche also 18 km Arbeitsweg, da ich die ganze Woche auf Tour bin. Wenn mir einfiele, diese 18 km mit einem Hummer zurückzulegen der (geschätzt) 30 ltr. auf 100 km verbraucht. Würde ich immer noch weniger CO2 verursachen, als meine Frau, die jeden Tag mit ihrem Renault 5 Ltr. auf 100 km verbraucht aber täglich 140 km Arbeitsweg - also 700 km pro Woche zurücklegt.

Mir erscheint die KFZ Steuer eine Besitzstandssteuer der Besserverdienenden zu sein, da es nicht sein darf, das der Arbeiter ein größeres Auto fährt als sein Chef.

Mit freundlichen Grüßen

Arno Dalwigk

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dalwigk,

vielen Dank für Ihre interessante Frage zu Mineral- und Kfz-Steuer. Hinsichtlich der ökologischen Steuerungswirkungen haben beide Steuern Vor- und Nachteile.

Ich stimme Ihnen zu: Da die Kfz-Steuer Fixkosten darstellt, bietet sie keinen Anreiz zur Reduktion von Fahrleistungen. Allerdings differenziert sie ja seit letztem Jahr auf Initiative der SPD hin auch nach CO2-Ausstoß. Dies schafft Anreize für die beschleunigte Anschaffung umweltfreundlicherer Fahrzeuge und eine schnellere Modernisierung der Fahrzeugflotte. Da die Kfz-Steuer jährlich erhoben wird, ist sie administrativ einfach zu handhaben.

Die relativ einfache Handhabbarkeit gilt auch für Steuern auf Energieerzeugnisse (2006 wurde das Mineralölsteuergesetz durch das Energiesteuergesetz abgelöst. Dadurch wurde der Begriff „Mineralöl“ durch den Begriff „Energieerzeugnis“ ersetzt.) Diese verbrauchsabhängige Steuer setzt individuelle Anreize, Einsparmöglichkeiten zu nutzen und verbrauchsärmere Fahrzeuge anzuschaffen. Allerdings darf die Wirkung nicht überschätzt werden, da viele ihr Auto auch bei steigenden Kraftstoffpreisen nicht weniger nutzen (können).

Um umweltschonende Mobilität zu fördern halte ich es für sinnvoll, eine übersichtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen einzuführen, die Auskunft über die Energieeffizienz gibt, um so Verbrauchern und Verbraucherinnen die Anschaffung umweltfreundlicherer Fahrzeuge zu erleichtern. Wir als SPD wollen zudem die Förderung alternativer Antriebe wie Elektromobilität durch Förderung von Forschung und Markteinführung, aber auch durch Anreize
im Steuer- und Verkehrsrecht: das bevorzugte oder kostenlose Parken, die Erlaubnis zur Busspurbenutzung in Städten bis hin zu Anreizen für Taxi- und Firmenflotten.

Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol, MdB

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