Setzen Sie sich dafür ein, dass Rentner ebenfalls bei der Einmalzahlung im Rahmen des Energieentlastungspaketes berücksichtigt werden?
Sehr geehrter Herr Rix,
als Rentner bin ich ebenso wie andere auch von drastisch erhöhten Heizkosten betroffen. Abgesehen davon, dass ich in meinem Berufsleben bis vor kurzem noch erhebliche Steuerlasten zu tragen hatte, bin ich auch als Rentner steuerpflichtig. Welches Kriterium grenzt mich also von den Erwerbstätigen ab? Es wird gern vorgebracht, dass Rentner in diesem Jahr in den Genuss einer deutlichen Rentenerhöhung kommen. Nur ist diese doch als Ausgleich einer allgemeinen Inflation gedacht und nicht nur einer der Energiekosten. Entsprechend gab es Tariferhöhungen in vielen Branchen.
Eine Ausgrenzung der Rentner bei der Energiekostenentlastung ist nicht nachvollziehbar. Was unternehmen Sie persönlich dagegen?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard W.
Sehr geehrter Herr W.,
die aktuellen finanziellen Belastungen für die Bürger sind enorm. Wer wenig Geld hat, den treffen die aktuellen Preissteigerungen, gerade auch im Energiebereich, hart. Das betrifft Geringverdiener, Minijobber, Studenten und – wie Sie – viele Rentner. Deshalb stellen Sie zu Recht die Frage, warum diese Gruppe nicht auch die Energiepreispauschale von 300 Euro erhält. Betrachtet man jedoch das Gesamtpaket aller Maßnahmen, so wird deutlich, dass auch Rentner:innen von einer Vielzahl der getroffenen Entlastungsmaßnahmen profitieren.
So erhalten Rentner:innen, die auf die Grundsicherung angewiesen sind, erneut einen Zuschlag, um die zusätzlichen Ausgaben aufzufangen. Die erneute Einmalzahlung von 100 Euro werden wir aufgrund der aktuellen Preissteigerungen verdoppeln. Damit werden Leistungsberechtigten der sozialen Mindestsicherungssysteme zu Juli 2022 200 Euro ausgezahlt. Darüber hinaus sind 46 Prozent der Wohngeldbezieher Rentner:innen: Sie profitieren von einem Heizkostenzuschuss von 270 Euro.
Rentner:innen profitieren aber auch von den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen, etwa von der Abschaffung der EEG-Umlage, die den Strom verbilligen wird. Ebenso gelten für sie die Entlastungen bei der Mobilität: die dreimonatige Senkung der Energiesteuern auf Kraftstoffe und die dreimonatige ÖPNV-Vergünstigung.
Fest steht auch, dass die Renten ab 1. Juli 2022 kräftig steigen werden: 5,35 Prozent in Westdeutschland – größte Erhöhung seit 40 Jahren – und 6,12 Prozent in Ostdeutschland – größte Erhöhung seit 1994. So werden bereits Durchschnittsrentner:innen mit rund 900 Euro gesetzlicher Rente nach sechs Monaten durch die monatliche Erhöhung mehr Geld in der Tasche haben, als diejenigen, die den einmaligen Bonus von 300 Euro erhalten.
Arbeitnehmer:innen haben solche deutlichen Einkommenssteigerungen derzeit nicht in Aussicht. Im Gegenteil, viele haben in der Corona-Krise Lohneinbußen hinnehmen müssen. Natürlich haben sich die Rentner:innen ihre Rente durch harte Arbeit verdient. Fakt ist aber auch, dass wir in der Corona-Krise, während der das Lohnniveau abgefallen und damit auch die Rente hätte gekürzt werden müssen, eine Rentenabsenkung durch entsprechende gesetzgeberische Reglungen ausgeschlossen haben. Das heißt, Rentner:innen haben in der Krise keine Kürzungen und profitieren nach der Krise von einem wieder steigenden Lohnniveau. Zudem geht die starke Rentensteigerung auch auf die politisch beschlossene Ausweitung der Kurzarbeit zurück.
Die Bundesregierung hat das zweite Entlastungspaket auf den Weg gebracht, das nun im parlamentarischen Verfahren beraten wird. Dabei werden wir insbesondere auch die Situation der Rentner:innen im Blick haben und auch die Einbeziehung von Rentner:innen bei der Energiepreispauschale noch einmal prüfen.
Mit freundlichem Gruß
Sönke Rix