Ist das Kindeswohl fiskalisch weniger wert als eine Nachbarschaftssache? Sind 230 Minuten pro Kindeswohlgefährdungssache an Familiengerichten im Vergleich zu 330 Min. pro Nachbarschaftssache ok?
Richter am Amtsgericht Kiel Fahl schrieb 2015 in einem juristischen Fachblatt: "Letztlich sollte sich auch die Justizverwaltung die Frage stellen, welchen Wert sie Kindern und Verfahren, die Kindeswohlgefährdungen zum Gegenstand haben, zumisst. Die personelle Ausstattung der Familiengerichte mit 230 Minuten pro Fall – vom ersten Lesen des Antrags über die Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungstermine, die Anhörung des Kindes bis zum letzten Korrekturlesen der Beschlüsse – ist nicht als üppig zu bezeichnen. Eine Reisevertragssache oder ein Verkehrsunfall sind nach Geschäftsnr. RA 053 ebenfalls 230 Minuten wert, eine Nachbarschaftssache nach Geschäftsnr. RA 015 immerhin schon 330 Minuten, ein güterrechtliches Verfahren nach Geschäftsnr. RA 070 mit fast 450 Minuten nahezu doppelt so viel." Ist das Kindeswohl für den Staat fiskalisch weniger wert als eine Nachbarschaftssache? Hat sich der Wert in den 8 Jahren der SPD-geführten Familien- und Justizministerien bundesweit gebessert?