Frage an Sönke Rix von Sabine K. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Rix,
aufgrund einer Panne im Kita-Gesetz (Schleswig-Holstein, Anm. d. Red.) gilt die Beitragsbefreiung schon ab dem jetzigen Zeitpunkt, nun las ich jedoch in der Tageszeitung, daß die Monate Februar - Juli weiter gezahlt werden soll und die Panne korrigiert werde.
Als Beispiel dagegen: Ein Sexualtäter kam auch wegen einer Panne im Gesetz frei, und dort wurde nichts korrigiert!
Wo habe ich die Möglichkeit dieses Beispiel anzubringen und einen Beschwerdebrief zu schreiben, haben Sie evtl. eine Adresse an die ich mich wenden kann?
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Klinge
Sehr geehrte Frau Klinge,
da Sie mir nicht mitteilen, um welchen Fall es sich beim dem Sexualstraftäter handelt, kann ich Ihnen auch nicht sagen, an wen Sie sich wenden können. Mir ist aktuell keine Gesetzespanne in diesem Bereich bekannt. Ich habe da nur von Justizpannen gehört. Dies ist aber etwas anderes. Als Ansprechpartner fällt mir nur der zuständige Justizminister ein. Wenn es sich um ein Fall aus SH handelt, dann ist das Minister Döring ( Kontakt: poststelle@jumi.landsh.de ). Wenn sie sich über die Panne bei der Gesetzgebung zum neuen Kitagesetz beschweren wollen, dann wenden sie sich bitte an Ihre zuständigen Landtagsabgeordneten und/oder an das zuständige Bildungsministerium (Kontakt: pressestelle@mbf.landsh.de ).
Mit besten Grüßen
Sönke Rix