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Sönke Rix
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Frage von Falk B. •

Frage an Sönke Rix von Falk B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Rix,

Ist Ihnen bekannt, dass die Krankenkassen für die rundum- Versorgung eines Kranken mir als Allgemeinarzt 33 € pro Quartal zur Verfügung stellen?
Da sind Sprechstunden, Hausbesuche, EKG u.a.m. alles mit drin.

Wenn man den Eigenanteil der Kranken in Höhe von 10,-€ davon abzieht, bleiben mir pro Monat pro Patient aufgerundet 8,- Umsatz, nicht Verdienst.

Können Sie sich vorstellen, wie die Versorgung damit aufrecht erhalten werden kann, wie Gehälter, Steuern und Versicherungen davon gezahlt werden sollen?

Und dabei habe ich noch nichts von meinem Stundenlohn gesagt, Er liegt unter dem eines Fließbandarbeiters bei VW.

Bitte prüfen Sie diese Angaben, fragen Sie bei der KV nach und vergessen Sie das stat. Bundesamt mit ihren völlig falschen und veralteten Durchschnittszahlen von 2003.

mfG

Dr. F. Buettner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Büttner,

seit Beginn dieses Jahres gibt es Berichte über dramatische Honorarverluste einzelner Ärzte bzw. Arztgruppen als Folge der Honorarreform, die mit der Gesundheitsreform beschlossen wurde.

Wie Sie wissen, hat der Gesetzgeber nur die Rahmenregelungen zu dieser Reform beschlossen. Tatsächlich wurde das neue und transparentere Honorarsystem für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte unter der zentralen Verantwortung der Ärzteschaft von diesen entscheidend mitentwickelt und ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.

Für die näheren Details der Umsetzung sind die Selbstverwaltung der Ärzte und die Krankenkassen zuständig. Auf der Ebene des Bundes ist das der Bewertungsausschuss, in dem die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung vertreten sind. Die Beschlüsse des Bewertungsausschusses wiederum sind auf der regionalen Ebene von den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und den regionalen Vertragspartnern sachgerecht umzusetzen.

Verglichen mit dem Jahr 2007 bringt die Reform den Ärztinnen und Ärzten im Jahr 2009 bundesweit einen geschätzten Honoraranstieg von mindestens 2,75 Milliarden Euro. Fakt ist, dass die Beitragszahler und der Bund diese Mittel für 2009 über den Gesundheitsfonds aufbringen. Sie werden von den Krankenkassen an die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) überwiesen. Die Gelder werden also bereitgestellt. Es kann nicht sein, dass dieses Geld nirgendwo ankommt.

Die Berechnungen des Institutes des Bewertungsausschusses, die bislang von niemandem angezweifelt werden, kommen zum Ergebnis, dass im Vergleichszeitraum in allen Bundesländern Honorargewinne erzielt werden. Dabei ist natürlich nicht auszuschließen, dass einzelne Ärzte tatsächlich gewisse Einbußen verzeichnen. Allerdings ist davon auszugehen, dass es eine sehr große "schweigende Mehrheit" gibt, die von der nun faireren Honorierungssystematik direkt finanziell erheblich profitiert.

Für die konkrete Vergütung der Ärzte vor Ort sind die jeweiligen regionalen Vertragspartner und hier insbesondere auch die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen verantwortlich. Die KVen haben ausreichende Möglichkeiten, eine Vergütung zu organisieren, die keine derart problematischen Verteilungseffekte beinhaltet. Die Hauptverantwortung liegt hier völlig unzweifelhaft bei der regionalen Selbstverwaltung.

Die Zuweisungen an die einzelne Arztpraxis liegt bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Der Bund kann darauf keinen Einfluss nehmen und aus der Ferne auch nicht beurteilen, ob dies entsprechend der Vorgaben des Bewertungsausschusses und auf Grundlage der richtigen Daten erfolgt. Die ggf. notwendige Überprüfung der Rechtmäßigkeit liegt beim jeweiligen Landesministerium für Gesundheit und Soziales als zuständiger Aufsichtsbehörde, in Ihrem Fall der Ministerin Frau Gitta Trauernicht.

Wir nehmen aber Hinweise auf Honorarverluste ernst. Vordringliche Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen ist es jetzt, die Ärzte unmittelbar über ihre Honorarbescheide aufzuklären und ihnen vor allem auch mitzuteilen, welche Leistungen im neuen Vergütungssystem zusätzlich und außerhalb der vereinbarten Leistungsmenge vergütet werden. Bei einigen Arztgruppen sind das erhebliche Honoraranteile, z.B. werden Präventionsleistungen, Leistungen der Mutterschaftsvorsorge und ambulante Operationenen dem Arzt immer voll vergütet. Außerdem werden überall - anders als bisher - Mehrleistungen, die über die vereinbarten Mengen hinausgehen, zumindest mit abgestaffelten Preisen vergütet. Insofern ist die Darstellung Ihrer Einnahmen möglicherweise nicht ganz vollständig.

Für die einzelne Praxis kommt es auf das Gesamtbild an und nicht auf die Vergütungshöhe einzelner, ausgewählter Leistungen. Auch insofern ist zu erwarten, dass sich für sehr viele Praxen die Gesamtsituation deutlich besser darstellen wird, als gegenwärtig kommuniziert.

Am 15. Januar 2009 hat die Selbstverwaltung auf Bundesebene eine Anpassung ihrer Vorgaben zur Umsetzung der Vergütungsreform beschlossen. Danach bekommt die regionale Selbstverwaltung für einen Übergangszeitraum von 2 Jahren zusätzliche Spielräume, um ggf. eintretende überproportionale Honorarverluste zu vermeiden. Zudem wurde beschlossen, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die notwendigen Daten und Informationen zeitnah zur Verfügung stellen. Diese weiteren wie auch die schon vorhandenen Spielräume und die zusätzlichen Datengrundlagen müssen die Vertragspartner nun zeitnah und sachgerecht nutzen.

Unbestritten ist, dass die Schleswig-Holsteinischen Ärzte durch ihr bisheriges Verschreibungs- und Behandlungsverhalten beim Start dieses neuen Systems benachteiligt waren. Den Pressemitteilungen auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein habe ich allerdings zwischenzeitlich entnommen, dass auch hier eine gerechtere Vergütung erreicht werden soll. Sicher sind die Strukturen des Gesundheitsfonds und seine Verteilungsmechanismen nicht der Weisheit letzter Schluss, aber mehr war als Kompromiss in der Großen Koalition zwischen CDU/CSU und SPD seinerzeit nicht zu vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Rix

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