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Sönke Rix
SPD
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Frage von Klaus D. •

Frage an Sönke Rix von Klaus D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Rix,

Unsere Bundeskanzlerin hatte die Ministerpräsidenten zu einem Kindergipfel eingeladen. Ich finde es sehr schade, dass die Ergebnisse ungenügend waren. Über die konkreten Maßnahmen, die zu begrüßen sind, aber alleine nicht ausreichen, wäre die vorgeschlagene Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wünschenswert gewesen.
Warum ist eine Einigung hierüber derzeit nicht möglich ?
Der Schutz unserer Kinder hat auf Landesebene in Schleswig-Holstein Verfassungsrang. Da ist aus meiner Sicht die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz nur folgerichtig. Außerdem befürchte ich, dass die Rechte der Kinder anerkannte Grundrechte sein müssen, damit sie nicht der Beliebigkeit der Kassenlage ausgesetzt sind und unter Kostenaspekten gegebenenfalls angepasst bzw. beschränkt werden.
Ich bitte darum, dass Sie sich für eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz einsetzten.
Das neue Kinderschutzgesetz in Schleswig-Holstein zeigt, dass ein Konsens über Parteigrenzen hinweg möglich ist.
Sprechen Sie deshalb auch mit den Abgeordneten der anderen Parteien hierüber.
Die Rechte der Kinder sind von höchster Bedeutung. Werden Sie sich hierfür engagieren ?

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Deuber

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Deuber,

ich habe und werde mich weiterhin für eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz einsetzen. Ich bedauere genau wie Sie, dass sich auf dem Kindergipfel keine Mehrheit für diese Position ausgesprochen hat. Jedes Kind hat das Recht auf eine positive Entwicklung und Entfaltung sowie auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit. Es ist das Recht und die besondere Pflicht der Eltern, hierfür Sorge zu tragen. Das ist ein hohes Gut. Darüber wacht die staatliche Gemeinschaft. Dies hätte mit der Grundgesetzänderung noch deutlicher gemacht werden können. Zwar halte ich die auf dem Kindergipfel verabredeten konkreten Maßnahmen für notwendig, doch mit einer Grundgesetzänderung hätte hier ein deutliches Signal gesendet werden können. Insgesamt würde der Staat stärker in die Pflicht genommen werden, wenn es um die Wahrnehmung seiner Verantwortung für kindgerechte Lebensverhältnisse und um gleiche Entwicklungschancen für alle Kinder und Jugendlichen geht. Angesichts der aktuellen Debatte über wachsende Kinderarmut, unterschiedliche Bildungschancen, ein Auseinanderdriften der Gesellschaft in Reich und Arm und häufige Fälle von Vernachlässigung halte ich dies dringend notwendig.

Deshalb freue ich mich, dass Schleswig-Holstein eine Vorreiterrolle eingenommen und dem Kinderschutz Verfassungsrang eingeräumt hat. Warum sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die Kanzlerin sich dagegen sträuben, kann ich Ihnen nicht sagen. Das müsste Ihnen ein Kollege oder eine Kollegin von der Union beantworten. Ich kann Ihnen aber versichern, dass meine Fraktion und ich uns zusammen mit den Wohlfahrtsverbänden, Unicef und den Kinderschutzverbänden weiter für dieses Anliegen einsetzen werden. Bei dieser grundlegenden Entscheidung würde ich es begrüßen, wenn wir eine fraktionsübergreifende Einigung erzielen. Deshalb setze ich mich gegenüber meinen Kollegen von den anderen Parteien stets für dieses Anliegen ein.

Mit freundlichen Grüßen

Sönke Rix

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