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Sönke Rix
SPD
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Frage von Frank W. •

Frage an Sönke Rix von Frank W. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Rix,

als Wähler Ihrer Person und Ihrer Partei fühle ich mich schon jetzt "düpiert". Bevor ich mein Thema "nennen" kann, werden mir Vorschläge vorgegeben, diktiert. Frechheit! Das Thema ist von mir nicht frei wählbar. Ist das gewollt???

Nun, zu dem mir wichtigen Thema: Unterhaltsrecht und Vaterschaftstest. Frage 1: Wie stehen Sie zum Thema anonymer Vaterschaftstest? Und wie haben Sie abgestimmt?

Frage 2: Unterhaltsrecht. Wie haben Sie zur Änderung des ab dem 01.01.2008 gültigen Gesetzes abgestimmt?

Warum es mich interessiert? Ganz einfach: Meine Stimme hat mit dazu beigetragen, Ihrer Stimme Wirkung zu verleihen. Also interessiert mich Ihre Entscheidung. Ich freue mich auf Ihre Antwort und wünsche uns allen ein friedliches und zufriedeneres Jahr 2008.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Weisner,

auch ich wünsche Ihnen ein gutes, erfolgreiches und vor allem gesundes Jahr 2008. Die Plattform Abgeordnetenwatch ist ein unabhängiges Projekt des Parlamentswatch e.V. Als Abgeordnete haben wir keinen Einfluss auf die Ausgestaltung dieser Seite. Sie müssten sich also an die Redakteure von Abgeordnetenwatch wenden, um zu erfahren, warum Sie eine Kategorie wählen müssen, bevor Sie Ihre Frage stellen können.

Es ist aber auch auf anderen Wegen möglich mit mir in Kontakt zu kommen: http://www.soenke-rix.de/seiten/kontakt.htm

Nun zu Ihrer ersten inhaltlichen Frage:

Ich lehne anonyme Vaterschaftstests ab. Genetische Daten sind die persönlichsten Informationen, die es über einen Menschen gibt. Heimlich die Haare oder den Speichel eines Kindes in einem Labor prüfen zu lassen, stellt nach meiner Auffassung einen schwerwiegenden Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht dar.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll das Verfahren der Vaterschaftstest lediglich erleichtern und Familienmitgliedern (rechtlicher Vater, Mutter, Kind) einen Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung einräumen. Dieser soll – falls notwendig – in einem familiengerichtlichen Verfahren durchgesetzt werden können. Das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Kenntnis der Abstammung soll damit gesetzlich konkretisiert werden.

Allerdings gab es hierzu noch keine Abstimmung im Bundestag. Bisher hat lediglich die 1. Lesung stattgefunden, und am 12.12.2007 hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Diese Anhörung wird zurzeit ausgewertet.

Sollten Sie Kritikpunkte an dem vorliegenden Gesetzentwurf haben, wäre ich ihnen dankbar, wenn Sie mir diese mitteilen würden.

Zu Frage 2: Ich habe der Reform des Unterhaltsrechts zugestimmt. Ich halte die Reform für einen familienpolitischen Durchbruch, der gegen massive Widerstände aus den Reihen der Unionsfraktion durchgesetzt werden musste. Von dem neuen Unterhaltsrecht profitieren in erster Linie die Kinder. Sie sind bei einer Trennung ihrer Eltern besonders schutzbedürftig und haben keinen Einfluss darauf, ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht, getrennt leben oder als Familie. Deshalb sollen sie auch im Falle einer Trennung zumindest beim Unterhalt keine Nachteile durch die Entscheidungen der Eltern haben und künftig beim Unterhalt an erster Stelle stehen. Ist nicht genügend Geld vorhanden, sollen Kinder Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten haben. Damit wird der Unterhalt minderjähriger Kinder sehr viel häufiger auch tatsächlich geleistet werden.

Bei beiden Fragen ist für meine Voten das Kindeswohl das wichtigste Argument.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Rix

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