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Sönke Rix
SPD
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Frage von Herbert M. •

Frage an Sönke Rix von Herbert M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Rix.
Meiner Wahlpflicht bin ich immer nachgegangen, immer für Ihre Partei. Habe zuletzt als Beamter bei der Telekom im FTZ, Darmstadt gearbeitet bis zu meinem 65. Lebensjahr. Das war 1994. Seit dieser Zeit wohne ich in Damp. Seit 2002 ist mein Ruhegehalt um 3,06 % Brutto und mein Netto-Ruhegehalt um 10,66 % gesunken. (Soweit meine Unterlagen vollständig sind)
Jetzt sollen die Abgeordneten-Diäten erhöht werden. Wäre es nicht zuerst angebracht, allen, die im Zuge der Haushaltssanierungen Kürzungen ihres Einkommen hinnehmen mussten, zuerst ein Ausgkeich zukommen zu lassen, bevor die Abgeordneten sich selber eine Erhöhung ihrer Diäten genehmigen?
In diesem Falle würde ich Ihnen meine Stimme wieder geben.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Maaß,

Ihnen ist bestimmt nicht entgangen, dass die wirtschaftliche Situation in den vergangenen Jahren so war, dass auch für die Millionen Rentnerinnen und Rentner leider keine Erhöhung ihrer Renten möglich war. Im letzten Jahr konnte erstmalig wieder die Rente um einen halben Prozentpunkt erhöht werden. Dies ist ein automatischer Prozess, der an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt ist.
Diese haben die Tarifparteien und nicht die Politik zu verantworten.
Diesen Automatismus würde ich mir auch für die Abgeordnetengehälter wünschen. Leider sind die Parlamentarier gezwungen, sich selbst mir der Höhe ihrer Entschädigung zu beschäftigen. Das führt mit schöner Regelmäßigkeit zu den bekannten Beschwerden über den „Selbstbedienungsladen“. 1977 entsprachen die Entschädigungen der Abgeordneten mit damals 7.500 DM in etwa den Einkünften eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6). Seitdem haben die Abgeordneten des Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung der Bezüge verzichtet, die deshalb hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurück geblieben sind. Zurzeit erhalten Bundestagsabgeordnete 7.009 € monatlich (brutto), die ich als Lediger ganz normal nach Steuerklasse I versteuern muss, zusätzlich bin ich freiwillig gesetzlich krankenversichert. Ungefähr die Hälfte verbleibt mir also als Netto-Gehalt. Das ist nicht wenig und deshalb beschwere ich mich auch nicht.

Allerdings kann ich Ihren Ruf nach einer Erhöhung der Pensionen vor der Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung nicht nachvollziehen. Ich weiß nicht, was das eine mit dem anderen zu tun haben soll und finde es ziemlich sinnlos, Äpfel mit Birnen zu vergleichen.

Wenn Sie die Altersbezüge der Abgeordneten herangezogen hätten, würde ich Ihnen Recht geben. Ich meine, es hätte eine deutliche und gegenüber anderen Arbeitnehmern gerechtere Neuregelung der Altersversorgung der Abgeordneten geben müssen und habe deshalb dem Gesetz auch nicht zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Rix

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