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Sönke Rix
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Frage von Daniela N. •

Frage an Sönke Rix von Daniela N. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Rix,
vor kurzer Zeit habe ich mich, zur weiteren Absicherung meiner Altersbezüge dazu entschlossen, die Riester-Rente abzuschließen. Auch als Beamtin scheint diese, über die später zu erwartende Pension hinausgehende Absicherung notwendig und sinnvoll.
Durch Empfehlung eines Arbeitskollegens, mit Hinweis auf die staatliche Bezuschussung dieser, in Hinblick auf die eigenen Kinder, habe ich mich für "Riester" und nicht eine private Rentenversicherung entschieden.
Die staatliche Förderung wird für die Dauer des Kindergeldbezuges geleistet.
Da bei beiden Kindern ein evtl. zu erwartendes Studium ansteht, könnte dies bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres der Fall sein.
Wie kürzlich in den Medien kursierte, würde über eine Begrenzung der Zahlung des Kindergeldes bis zum 18. Lebensjahr nachgedacht.
Da ich über den genauen Stand des "Nachdenkens" nicht im Bilde bin, wende ich mich an Sie. Dieses verbinde ich mit der Bitte, diesen, sicher für viele extrem wichtigen Aspekt der Altersvorsorge in Bezug auf "Riester", zu würdigen. Eine Begrenzung der Kindergeldzahlung auf das 18. Lebensjahr, und damit verbunden des Zuschusses zur Riester-Rente würde sich sehr nachteilig auf die Bereitschaft, diese abzuschließen auswirken. Auch Wiederausstiege und Umorientierung zu den "Privaten" sind zu befürchten.Hoffentlich bewirkt mein Schreiben ein Sensibilisieren für diese Thematik und eine Absage, an eine Begrenzung der Kindergeldzahlung auf das Erreichen des 18. Lebensjahres.

Herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Neumann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Neumann,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nein, es ist nicht geplant, das Kindergeld nur noch bis zum 18. Lebensjahr zu zahlen. Das Höchstbezugsalter wurde gerade erst von 27 Jahren auf 25 Jahre herabgesetzt, wobei ich damit schon nicht einverstanden war.

Ende Mai dieses Jahres machte der CDU-Bundestagsabgeordnete Ole Schröder den Vorschlag, das Kindergeld künftig nur noch bis zum 18. Lebensjahr zu zahlen. Dafür sollte sich aber das Kindergeld bis zum siebten Lebensjahr des Kindes verdoppeln. Diese Regelung sollte nur für Neugeborene gelten.

Die SPD-Fraktion lehnte diesen Vorschlag ab. Einer weiteren Herabsetzung würde ich auf keinen Fall zustimmen und ich bin mir sicher, dass meine Fraktion es genauso sieht. Wir wissen, dass das Kindergeld auch in der Ausbildungsphase eines Kindes eine finanzielle Unterstützung bietet, auf die viele Eltern angewiesen sind. Zum Glück ist die Unionsspitze dem Vorschlag von Herrn Schröder ebenfalls nicht gefolgt.

Mit freundlichem Gruß

Sönke Rix

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