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Sönke Rix
SPD
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Frage von Thomas P. •

Frage an Sönke Rix von Thomas P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Rix!

Flugverbot über dem Zentrum von Berlin ist doch ein typischer, völlig populistischer und sinnloser Akt. Er impliziert die merkwürdige Vorstellung, dass ein Terrorist sich durch ein unsichtbares Verbotsschild abschrecken lässt. Als könnte man durch Halteverbote vor Banken in den Innenstädten Banküberfälle verhindern?

Ähnlich groteske und nur aktionistische Vollzüge häufen sich derzeit bei uns Sport- und Privatfliegern, die sich neuerdings einer wirklich totalen "freiwilligen" Zuverlässigkeitsuntersuchung (§7 LuftSiG) unterziehen müssen, bei der alle Behörden (auch die alten Stasiakten!) und selbst der Arbeitgeber zur Auskunft einbezogen werden. Als würde sich irgendein Terrorist vorher dieser Untersuchung stellen. Der fliegt nämlich einfach vom Ausland ein oder nimmt einen Lastwagen, der viel mehr Sprengstoff tragen kann als jedes Leichtflugzeug.

Alles bewirkt nur den gläsernen Bürger und eine Menge unsinniger Bürokratie.

Mit denselben Argumenten kann auch jeder Führerscheinbesitzer "durchleuchtet" werden
und auch jeder Rucksackträger.

Sind Sie der Meinung, dass hier das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist?

Wissen Sie, dass die Sportflieger dies "freiwillig" unter Androhung von Lizenzverlust beantragen müssen?

Wir werden sogar genötigt, den Antrag sofort zu stellen. Ansonsten werden wir mit sofortigem Linzensentzug bedroht!

Mit freundlichen Grüßen und in Erwartung Ihrer Antwort
Thomas pöggel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Pöggel, sehr geehrter Herr Redlin,

vielen Dank für die Fragen, die Sie mir über kandidatenwatch zugeschickt haben. Da Sie mir zu dem selben Thema geschrieben haben, erlaube ich mir, die Fragen zusammen zu beantworten.

Ich bin noch nicht Abgeordneter, habe am Zustandekommen diese Gesetzes nicht mitgewirkt und ich bin kein Fachmann für Sicherheitsfragen. Ich will mich daher nicht abschließend - sozusagen aus der Hüfte - zu Themen äußern, die mir im Detail neu sind.

Mein Vetter ist selbst Hobby-Flieger und hat mich über die aktuelle Situation der Flieger informiert. Deshalb kann ich ihren Ärger über die Bestimmungen des Flugsicherheitsgesetzes teilweise nachvollziehen. Auf den ersten Blick teile Ihre Auffassung, dass die Regelungen im Luftsicherheitsgesetz zu bürokratisch sind, besonders eine jährlich zu wiederholende Zuverlässigkeitsüberprüfung scheint mir weit übertrieben.

Auf der anderen Seite kann ich nachvollziehen, dass die Innenminister nach dem 11. September 2001 und den Luftzwischenfällen in Frankfurt und kürzlich dem in Berlin der Auffassung sind, dass Kleinflugzeuge ein besonderes Bedrohungs- und Gefährdungspotential darstellen. Ich bin nicht der Meinung, dass man das mit dem Argument ignorieren kann, völlige Sicherheit lasse sich ohnehin nicht herstellen. Auch das Argument, dann müsse man auch jeden Rucksackträger oder jeden Autofahrer überprüfen, halte ich für an den Haaren herbei gezogen. Tatsächlich ist es ja so, dass an vermeintlich besonders gefährdeten Orten - wie z. B. dem Regierungsviertel in Berlin - höhere Sicherheitsbestimmungen gelten. Ich bin sicher, dass Sie mit ihrer Argumentation bei einer großen Mehrheit der Bevölkerung nur wenig Zustimmung finden, insbesondere, wenn Sie so polemisch daher kommen, wie Herr Velten.

Es ist die Aufgabe des Staates, die Menschen vor Gefahren zu schützen. Das schränkt an der einen oder anderen Stelle die Freiheit Einzelner ein. Dabei ist es wichtig, dass immer die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleibt. Ich sage Ihnen zu, dass ich mich - wenn ich nach der Wahl als Abgeordneter in Berlin sitzen sollte - dafür einsetzen werde, dass die Kirche im Dorf bleibt.

Beste Grüße

SÖNKE RIX

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