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Sönke Rix
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/ 11 Fragen beantwortet
Frage von Hermann A. •

Frage an Sönke Rix von Hermann A. bezüglich Soziale Sicherung

1. Warum ist die Grundsicherung im Alter genauso hoch wie die Sozialhilfe oder das Alg II?
So ist es möglich, dass z. B. ein 25-jähriger Arbeitsloser, der noch nie gearbeitet hat, genauso viel Geld erhält ( 404 € + Miete) wie z.B. eine 70 jährige Rentnerin, die 30 Jahre arbeitete und nun eine Minirente erhält und „aufstocken“ muss?

2. Halten Sie den Regelsatz von 404 € für Singles für ausreichend, um ein Leben in Würde zu führen und am sozio-kulturellen Leben teilnehmen zu können?

Das BVG hat schon im Sommer 2014 erhebliche Zweifel an der Festsetzung geäußert und die BR aufgefordert, insbesondere die Positionen Mobilität und Haushaltsenergie zu überprüfen. Die dafür notwendigen statistischen Informationen liegen vor.

3. Warum verzögert die BR eine Neufestsetzung der Regelsätze und arbeitet mit Zahlen aus 2008?

4. Warum wird ausgerechnet mal wieder bei den Schwächsten gespart? Kann es sein, dass von denen kein enenergischer, medienwirksamer Protest zu erwarten ist?

5. Halten Sie es für richtig, wenn in einem der reichsten Länder der Erde das Existenzminimum mit statistischen Tricks heruntergerechnet wird, so dass immer mehr Betroffene wegen der realitätsfernen Regelsätze ihre Ernährung nur noch durch die Hilfe von Tafeln und Suppenküchen sichern können?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Augustin,

gerne komme ich der Beantwortung ihrer Fragen nach:

Frage 1:
Mir ist nicht klar, was Sie mit dem Vergleich erreichen wollen. Grundsätzlich bietet unser Grundgesetz Rahmenbedingung für unseren Sozialstaat, die ich als Sozialdemokrat nur unterstreichen kann. So ist es Aufgabe des Staates, das Existenzminimum eines/einer jedeN BürgerIn zu gewährleisten, egal aus welchem Grund die Person nicht (mehr) erwerbstätig ist. Die Grundsicherung im Alter sowie andere Sozialleistungen und das Arbeitslosgeld II basieren auf dem seit dem 1. Januar 2016 gültigen bundeseinheitlichen Regelbedarf von 404 Euro (+Mietkosten). Allerdings ist die Rentenversicherung als Versicherung eine Lohnersatzleistung und keine fürsorgeorientierte Leistung, bei der das Ziel der Armutsvermeidung im Mittelpunkt steht. Hier ist es wichtig, eine Unterscheidung vorzunehmen und Renten- nicht mit Sozialpolitik zu verwechseln. Für eine ausreichende Rente ist gute und menschenwürdige Arbeit wichtig, sodass der Staat gar nicht erst unterstützend eingreifen muss! Sie sprechen deshalb den eigentlichen Punkt an, der uns SozialdemokratInnen umtreibt: Es ist ein Skandal, dass Menschen ihr Leben lang arbeiten und im Alter kaum genug Geld haben um ihr Lebensunterhalt zu bestreiten. Um Altersarmut effektiv zu verhindern, haben wir verabredet, für langjährig Versicherte einen Abstand zum SGB XII herzustellen. Wir wollen, dass sich Lebensleistung und langjährige Beitragszahlung in der Sozialversicherung auszahlen. Wer langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war und Beiträge gezahlt hat, muss im Alter mehr haben, als jemand, der nicht gearbeitet hat. Er darf aus Sicht der SPD kein Fall für das Sozialamt werden. Deswegen wollen wir eine solidarische Lebensleistungsrente einführen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Verhandlung, wie diese ausgestaltet werden kann diskutieren wir momentan mit der Union.

Frage 2-5:
Ihre weiteren Fragen beziehen sich auf die Höhe des Regelbedarfssatzes, deshalb beantworte ich diese gemeinsam. Ich kann ihnen nur bestätigen, dass ich die am 1. Januar 2016 erfolgte Regelsatzerhöhung als eher gering erachte. Ich hätte es begrüßt, wenn sie höher ausgefallen wäre. Allerdings wird die Regelsatzerhöhung nicht willkürlich festgelegt, sondern – wie sie richtigerweise angemerkt haben - nach einem Statistikmodell auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 2011, das auf Basis von Preissteigerungen und der Entwicklung der Nettolöhne fortgeschrieben wurde. Mittlerweile liegt die Einkommens- und Verbrauchstichprobe von 2013 vor, darauf muss meines Erachtens bei der nächsten Regelbedarfsanpassung Rücksicht genommen werden. Die Frage nach der Bezifferung ab wie viel Geld ein Leben in Würde geführt werden kann, finde ich sehr schwierig zu beantworten, weil dies für jeden Menschen unterschiedlich sein kann. Ich denke aber auch, dass die Regelbedarfsberechnung generell auf den Prüfstand gehört. ArmutsforscherInnen kritisieren schon lange die statistische Erhebung, da in der Referenzgruppe der Stichprobe Menschen, die in verdeckter Armut leben, einberechnet werden. Dies hat Bundesverfassungsgericht bereits 2010 beanstandet. Ich sehe da dringenden Handlungsbedarf.

Mit freundlichen Grüße
Sönke Rix

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