Frage an Sönke Rix von Murat B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Rix,
am 28.02.2014 wurde über die Frage abgestimmt, ob Wasser ein Menschenrecht ist oder privatisiert werden soll.
Wasser ist und bleibt ein Menschenrecht! Die Privatisierung führt zu erhöhten Preisen und absoluter Abhängigkeit von einigen wenigen Großkonzernen.
Bei dieser so wichtigen Frage, die die Menschen vor dem Gewinn und Machtwahnsinn vieler Unternehmen und Konzernen hätte schützen können, haben Sie sich bei der Abstimmung enthalten, wie fast jeder der SPD Fraktion?!
Meine Familie, mein Umfeld und ich sind sehr verwundert und enttäuscht von diesem Ergebnis.
Würden Sie mir bitte den Grund Ihrer Enthaltung näher Erläutern!?
Mit besten Grüßen
Murat Birkandan
Sehr geehrter Herr Birkandan,
vielen Dank für Ihre Frage hier bei Abgeordnetenwatch. Am 28. Februar 2013 hat sich der Deutsche Bundestag mit dem Thema "Wasserversorgung und Daseinsvorsorge" beschäftigt.
Alle Oppositionsfraktionen (auch die SPD) hatten mehr oder weniger weitgehende Anträge zur Abstimmung gestellt.
Ich habe dem Antrag der SPD (Drucksache 17/12519) "Kommunale Versorgungsunternehmen stärken - Formale Ausschreibungspflicht bei Dienstleistungskonzessionen insbesondere für den Bereich Wasser ablehnen" in nicht namentlicher sowie dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 17/12394) "Keine Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür" in namentlicher Abstimmung zugestimmt.
Bei der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/12482) "Wasser ist Menschenrecht - Privatisierung verhindern" habe ich mich enthalten. Darauf haben Sie Ihre Frage bezogen und selbstverständlich kann ich Ihnen mein Abstimmungsverhalten begründen.
Der SPD-Antrag war aus meiner Sicht der detaillierteste und umfassendste Antrag gewesen. Wir haben in unserem Antrag berücksichtigt, dass neben der Wasserversorgung auch andere Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, die nicht wie die Strom- und Gasversorgung ausdrücklich liberalisiert worden sind, von der Konzessionsrichtlinie betroffen wären. Zu den nichtliberalisierten Feldern gehört neben der Wasserversorgung beispielsweise auch der gesamte Bereich der Gesundheitswirtschaft. Dies birgt für mich noch nicht überschaubare Probleme, die bisher nicht ausreichend analysiert worden sind.
Leider hat die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag diese Aspekte der Richtlinie nicht erkannt, deshalb griff der Antrag zu kurz, auch wenn die Forderung, die Wasserversorgung vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen, selbstverständlich richtig ist. So habe ich mich bei der Abstimmung über diesen mir nicht weit genug gehenden Antrag schließlich enthalten.
Mit freundlichen Grüßen
Sönke Rix