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Sönke Rix
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Frage von Juergen W. •

Frage an Sönke Rix von Juergen W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Rix,

im Urlaub ist mit meine Brille kaputt gegangen. Um nicht " blind " durch die Gegend laufen zu müssen , musste ich mir eine neue anfertigen lassen : Kosten ca 350 Euro. Nachfragen bei der AOK in Neumünster erbrachte das Ergebnis , dass der Gesetzgeber keine Kostenerstattung vorsieht. Ich brauche die Brille , um gut sehen zu können für die Arbeit , zum Autofahren , Einkaufen ,um nur einiges zu nennen . Ich bleibe auf den Kosten sitzen , weil der Gesetzgeber das so will . Bei den Überschüssen in den Kassen und bei den Vorstandsgehältern der Kassen ist das unverständlich. Ich fühle mich deshalb diskriminiert .Was soll ich tun ? vor den Europäischen Gerichtshof ziehen ? Was können sie mir raten ?

Mit freundlichen Grüssen
Juergen Weniger

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Weniger,

seit der Verabschiedung des so genannten Gesetzes zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) 2004 werden Brillen grundsätzlich nicht mehr erstattet, da diese Leistung nicht mehr im Leistungskatalog der GKV aufgeführt ist. Anspruch besteht aber gemäß §33 Absatz 2 SGB V auf therapeutische Sehhilfen zur Behandlung von Augenverletzungen und Augenerkrankungen. Soweit ein Anspruch besteht, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die erforderlichen Sehhilfen in Höhe der vertraglich vereinbarten Preise, maximal bis zur Höhe der jeweils geltenden Festbeträge. Ich rate Ihnen daher, sich mit Ihrem Augenarzt und Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und überprüfen zu lassen, ob in Ihrem Fall ein entsprechender Anspruch gegeben ist.

Ziel des Gesetzes war es, die Beitragssätze zur GKV dauerhaft auf circa 13 Prozent des Bruttogehalts zu senken, um die Versicherten zu entlasten. Dies gelang zunächst auch. Beliefen sich die Beitragssätze 2003 noch auf 14,31 Prozent, sanken sie schon 2004 auf 14,22 Prozent und erreichten 2006 einen Tiefstand von 13,31 Prozent. Dieser erfreuliche Zwischenstand konnte leider nicht dauerhaft gehalten werden, dennoch trug die beschriebene Reform dazu bei, eine exorbitante Steigung der Kassenbeiträge zu vermeiden.

Die von Ihnen angesprochenen Rücklagen, die die Kassen gebildet haben, sind notwendig, um Kostensteigerungen abfangen zu können, ohne sofort oder allzu hohe Zusatzbeiträge von den Versicherten verlangen oder die Beitragssätze erhöhen zu müssen. Schon ab 2015 werden die prognostizierten Ausgaben des Gesundheitsfonds seine Einnahmen übersteigen. Dieser Tatsache soll schon jetzt mit einer umsichtigen Ausgabenpolitik begegnet werden. Dazu gehört leider auch, dass diejenigen Kosten, die als zumutbar eingestuft wurden, von den Patienten selbst getragen werden müssen. Ihre Argumentation, in Zeiten von finanziellen Rücklagen müsse die Krankenkasse mehr Leistungen übernehmen, halte ich für gefährlich. Denn dies würde im Umkehrschluss auch bedeuten, dass Kassen bei schlechter finanzieller Lage dazu berechtigt wären, Patienten mit Hinweis auf die schlechte Lage, medizinische Leistungen zu verwehren. Eine der größten Errungenschaften in unserem Gesundheitssystem ist es aber, dass die Krankenkassen die im Leistungskatalog aufgenommenen Leistungen immer erbringen müssen – egal wie gut oder schlecht ihre finanzielle Lage ist. Diese Rechte sind im Zweifel auch einklagbar!

Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Diskriminierung hätte wohl nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn Sie aufgrund Ihres Alters, Ihres Geschlechts oder Ihrer Herkunft schlechter gestellt werden würden als andere. Dies sehe ich jedoch nicht.

Ich bedauere, Ihnen keine andere Antwort geben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Sönke Rix

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