Frage an Sönke Rix von Günther P. bezüglich Finanzen
Guten Tag, Herr Rix
dieses Theman betrifft eigentlich Finenazen und Gesundheit.
Es geht hierbei um die Umsatzsteuerpflicht bzw.- befreiung für medzinische Berufe, den damit verbundenem Vorsteuerabzug und die hierdurch entstehende umsatzsteuerliche Organschaft.
Zur Vermeidung von Kosten gründen Unternehmen der Geundheitswirtschaft (Krankenhäuser, Laten- Pflegeeinrichtungen) mit für sie tätige Dienstleistern sog. Organgesellschaften. An diesen Organgesellschaften sind die Unternehmen der Geundheitswirtschaft mit mehrheitsbeteiligt,mit der Folge, dass für die Umsätze zwischen den Gesllschaftern keine Umsatzsteuer / Vorsteuer anfällt.
Da diese Organgesellschaften sich aber die am allgemeinen wirtschftlichen Verkehr beteiligen, unterliegen diese auch nicht der Gewerbesteuer.
Gleichwohl nutzen diese Organgesellschaften aber die Infrakstruktur der Gemeinden, in denen sie tätig sind und lassen sich dieses dann duch die übrigen Gewerbesteuerzahler bezahlen.
Meine Frage an Sie:
Was wird die SPD gegen diese Benachteiligung der Gemeinden tun ?
Wir die SPD sich für eine Änderung der Unsatzsteuerrechts einsetzen, mit dem Ziele, diese Ornagschaften zu verbieten oder, wenn dieses wegen des EU Rechtes nicht möglich sein sollte, eine Änderung des Gewerbesteuergesetzes erwirken ?
Mit freundlichen Grüssen
Günther Plate
Sehr geehrter Herr Plate,
wir Sozialdemokraten wollen die Bemessungsgrundlage für eine Gewerbesteuerpflicht verbreitern und zukünftig Selbständige und Freiberufler mit einbeziehen. Dadurch wollen wir die Einnahmen der Kommunen durch die Gewerbesteuer stärken.
Ich gehe davon aus, dass dann auch die von Ihnen angesprochenen Organgesellschaften Gewerbesteuer zahlen müssen. Auf diesem Wege wäre der Sachverhalt gelöst und die Gemeinden würden finanziell gestärkt.
Insofern müssen wir zu diesem Zweck keine Änderung des Umsatzsteuerrechts vornehmen, was unter EU-rechtlichen Gesichtspunkten in der Tat schwierig wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Sönke Rix