Frage an Sönke Rix von Carolina B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Rix,
da ich in der Schule ( Ausbildung zur Erzieherin) ein Projekt durchführe welches sich mit dem Bildungs-und Teilhabepaket auseinandersetzt und ich bei meiner Recherche festgestellt habe, dass der Bildungsgutschein, der ja seit einem Jahr existiert, nur vereinzelt in den Kitas genutzt wird, weil viele Eltern /Erzieher nicht darüber Bescheid wissen.
Was machen Sie als Person bzw. die CDU um dieses Informationsdefiziet in den Kitas auszugleichen?
Mit freundlichen Grüßen aus Ostrrönfeld
Carolina Betz
Sehr geehrte Frau Betz,
Sie haben Recht: Im Moment kommt das Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) noch viel zu wenig Kindern und Familien zugute. Das liegt zu einem großen Teil am Informationsdefizit, das Sie auch ansprechen. Ich persönlich kann immer nur im persönlichen Gespräch und bei Veranstaltungen auf die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets hinweisen, die auf der Website: http://www.bildungspaket.bmas.de/ aufgeführt sind. Das mache ich auch stets, wenn Bedarf besteht.
Meine Partei - die SPD - hat vor einem guten Jahr das Bildungs- und Teilhabepaket mit ausgearbeitet. Eine unserer Forderungen, die wir durchgesetzt haben, bestand darin, die Schulsozialarbeit auszubauen. Nach unseren Vorstellungen sollen die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter eine "Scharnierfunktion" ausüben zwischen den Schülerinnen und Schülern und den kommunalen Stellen, die für die Ausgabe der Gutscheine bzw. Leistungen zuständig sind. Sie sollen auch dafür sorgen, dass Informationen über das Bildungs- und Teilhabepaket an Schülerinnen und Schüler sowie an Eltern weitergetragen werden.
Dank der Umfragen und Erhebungen des Deutschen Städtetages und des Deutschen Landkreistages, des DGB, der Diakonie-Bundesverbandes und des Deutschen Vereins wissen wir, dass nur 45 Prozent aller Anspruchsberechtigten Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bisher überhaupt in Anspruch genommen haben. Auch erfolgt die Inanspruchnahme der einzelnen Leistungen in sehr unterschiedlichem Umfang. Während die Ansprüche auf Übernahme der Kosten für Klassenausflüge und mehrtägige Klassenfahrten sowie die Unterstützung für das gemeinschaftliche Mittagessen oder das Schulbedarfspaket vergleichsweise häufig geltend gemacht werden, ist die Nachfrage bei Schülerbeförderung, Lernförderung oder Leistung zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (10 Euro monatlich) mehr als verhalten. Eine Ursache dafür ist ohne Zweifel das komplizierte und bürokratische Antragsverfahren mit seinen hohen Nachweispflichten.
Es gibt viele kritische Stimmen zum BuT, manche sprechen in diesem Zusammenhang sogar von einem Desaster. Die Bundesregierung war während der Verhandlungen über die SGB II-Reform zur Anpassung der Regelsätze an die Hilfsbedürftigkeit von Kindern strikt gegen die Anpassung der Regelsätze und die Auszahlung der Leistungen. Mit dem stattdessen eingeführten Bildungs- und Teilhabepaket hat die Bundesregierung dem Sachleistungsprinzip den Vorzug gegenüber Geldleistungen und einer verbesserten Infrastruktur gegeben.
Wir als SPD hatten es nach langen und zähen Verhandlungen geschafft, wenigstens gegenüber der Ursprungsfassung der Bundesregierung eine Reihe von Verbesserungen durchzusetzen. So konnte beispielsweise erreicht werden, dass auch die Kinder von Empfängern des Kinderzuschlags oder von Wohngeld in den Kreis der Leistungsberechtigten einbezogen werden.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Bildungs- und Teilhabepaket sowie der Runde Tisch belegen, dass das Bildungs- und Teilhabepaket auch nach Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nicht so ankommt wie geplant. Die Antworten der Bundesregierung auf unsere Anfragen vom Februar 2012 mit insgesamt 111 Fragen zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes waren wenig aussagekräftig und zeugten von Unkenntnis.
Abgeordnete der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion veranstalteten deshalb am 27. Juni dieses Jahres mit Vertretern der Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften, sowie Vertretern der Länder und Kommunen ein Fachgespräch zur Reformnotwendigkeit des Bildungs- und Teilhabepaketes.
Die SPD hat als Ergebnis dieser Tagung Reformforderungen entwickelt:
- Die Leistung zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (10 Euro monatlich) soll mit dem Regelsatz ausgezahlt werden
- Das Schulbedarfspaket soll ohne zusätzlichen Antrag für schulbesuchende Kinder und Jugendliche mit dem Regelsatz ausgezahlt werden
- Investition in die Infrastruktur sind unabdingbar:
Durch Bundesprogramme Kitas und Horte ausbauen, Schulen zu Ganztagsschulen umgestalten und diese mit umfassendem Betreuungs-, Freizeit- und Lernförderangeboten sowie Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern ausstatten, außerdem Mittagsverpflegung für alle Kinder diskriminierungsfrei anbieten
- Einmal- und Härtefallleistungen sowie nur schwer pauschalierbare Kosten wie für Kita- und Schulausflüge sowie Beförderungskosten sollen weiterhin auf (unbürokratischen) Antrag gewährt werden
Ich bin mir sicher, dass meine Kolleginnen und Kollegen sowie die Multiplikatoren, mit denen wir tagtäglich Kontakt haben, auf diese Forderungen und die Möglichkeiten, die das BuT bietet, hinweisen und hoffe, dass zukünftig mehr Kinder davon profitieren können als bislang.
Mit freundlichen Grüßen
Sönke Rix