Frage an Sönke Rix von Marc H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Rix ,
ich habe eine Gewissensfrage an sie :
Wie können sie es mit ihrem Gewissen vereinbaren , dass eine Diätenerhöhung um 292€ in diesem Jahr und weitere 292€ im kommenden Jahr den Regelbedarf eines Hartz IV Empfängers weit übersteigt ?
Oh nicht zu verachten natürlich das dieser um ganze 5€ dieses Jahr angehoben wurde. Bitte entschuldigen sie die Ironie in meinen Worten hier.
Ebenso übersteigt diese Summe die Rente vieler verwitweten Rentnerinnen um ein vielfaches. Man redet überall vom sparen und als Oppositionspartei stellen sie sich gegen vieles was die Regierung auf den Tisch bring , aber in dieser Sache habe ich die Opposition noch nie gehört .
Ich würde mich über eine ehrliche Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Haberkorn
Sehr geehrte Herr Haberkorn,
die Diätenerhöhungen habe ich in der Vergangenheit stets abgelehnt, weil es noch keine grundlegende Regelung zur Altersversorgung von Abgeordneten gab. Nun haben wir beschlossen, dass eine unabhängige Kommission eingesetzt wird, die bis Ende der laufenden Wahlperiode ein Verfahren empfehlen soll, wie die Diäten künftig angepasst werden und wie die Altersversorgung künftig geregelt werden kann.
Ich habe deshalb diesmal der Erhöhung der Abgeordnetenbezüge zugestimmt, auch wenn ich mir gewünscht hätte, dass das Problem der Altersversorgung zuerst angegangen wird, bevor eine weitere Erhöhung der Abgeordnetenbezüge ansteht.
Ich bin nämlich nicht der Meinung, dass Bundestagsabgeordnete überbezahlt sind.
Abgeordnete haben nach Artikel 48 Grundgesetz und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine – wie es heißt - angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.
Die Entschädigung der Abgeordneten ist eine demokratische Errungenschaft. Niemand sollte in die Politik gehen, nur um Geld zu verdienen. Es darf aber auch nicht sein, dass nur diejenigen in die Politik gehen, die es sich finanziell leisten können. Wir brauchen daher eine angemessene Abgeordnetenentschädigung.
Was angemessen ist, ist in der Öffentlichkeit ein kontrovers diskutiertes Thema. Was ist angemessen für Abgeordnete, die zwischen 150.000 und 250.000 Wahlberechtigte in ihrem Wahlkreis vertreten sollen und zwar auch an den Abenden und am Wochenende? Was ist angemessen für Abgeordnete, die die Auslandseinsätze deutscher Soldaten zu beschließen oder abzulehnen haben (Afghanistan, Irak, Sudan)? Was ist angemessen für Abgeordnete, die zwischen Staatsverschuldung und Haushaltsentschuldung zu entscheiden haben?
Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schreiben vor, dass die Höhe der Entschädigung durch Gesetz festgelegt werden muss. Die Übertragung der Entscheidung über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an eine unabhängige Kommission oder die automatische Anpassung der Entschädigung ist daher ausgeschlossen, auch wenn ich und viele meiner Kollegen dies für sinnvoll halten. Der Bundestag und damit die Abgeordneten selbst müssen entscheiden. Das führt regelmäßig zu dem eigentlich unsinnigen Vorwurf, die Abgeordneten würden sich selbst bedienen, ist aber nicht zu ändern.
Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich ebenfalls festgelegt, dass die Abgeordnetenentschädigung von Zeit zu Zeit an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst werden müssen. Die Abgeordneten sollen wirklich unabhängig arbeiten können. Sie sollen nicht in die Versuchung geraten, sich andere Einkommensquellen zu suchen und dadurch von anderen Menschen und Interessen abhängig werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sönke Rix