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Sönke Rix
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Frage von Marc H. •

Frage an Sönke Rix von Marc H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Rix ,
Drei Fragen beschäftigen mich schon seit langem.

1.) In Zeiten in denen gespart werden muss frage ich mich , wieso der Umzug Bonn - Berlin immer noch nicht abgeschlossen ist ? Die Kosten für diesen doppelten Regierungsapparat sowie die Kosten die entstehen wenn Politiker pendeln "müssen", Zweit-wohnsitze sowie büros halte ich persönlich für völlig unnötig. Könnte man hier nicht den Rotstift ansetzen ?

2.) Wieso fällt es der Politik / den Politikern so schwer , Banken sowie deren Vorstände die maßgeblich an der Finanzkrise beteiligt waren zur Rechenschaft zu ziehen ?

3.) Warum wird das deutsche Schulsystem nicht zentralisiert , sondern jedem Land selbst überlassen ? Der Föderalismusgedanke in allen Ehren , aber wir haben in Deutschland 16 verschiedene Bildungssysteme , und ein Umzug von einem Bundesland ins nächste kann für schulpflichtige Kinder aufgrund völlig verschiedener Anforderungen katastrophal enden.

Ich bedanke mich schon einmal im vorraus für das Beantworten meiner Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Haberkorn

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Haberkorn,

1994 wurde das Berlin-Bonn-Gesetz verabschiedet, in dem festgeschrieben ist, welche Ministerien ihre Hauptsitze in Berlin haben und welche in Bonn. Es ist also gar nicht vorgesehen, dass alle Ministerien von Bonn nach Berlin ziehen und insofern gibt es auch keinen Umzug, der abgeschlossen werden muss.

Bonn soll bis auf Weiteres einen Teil der politischen Funktionen ausüben, und zwar in den Politikbereichen
a)Bildung und Wissenschaft, Kultur, Forschung und Technologie, Telekommunikation,
b)Umwelt und Gesundheit,
c) Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
d) Entwicklungspolitik, nationale, internationale und supranationale Einrichtungen sowie
e) Verteidigung.

Welche Bundesministerien ihren Sitz in Bonn beibehalten, wird vom Bundeskanzler bestimmt, so heißt es in §4 (1).
Ich persönlich finde die Vorstellung, dass alle Ministerien ihren Sitz in Berlin haben, durchaus sinnvoll. Der Kostenaspekt, den Sie anführen, wird nach meinen Informationen in der Diskussion allerdings sehr überschätzt.

Im Jahr 2002 hat Bundesrechnungshofes berechnet, dass sich die weiteren Umzugskosten auf 5 Milliarden Euro belaufen würden. Diese 5 Milliarden hat der Bund nicht. Deshalb rechnet es sich zur Zeit immer noch mehr, einige Bundesministerien in Bonn zu belassen. Denn die Kosten, die aus der Teilung entstehen (Dienstreisen der Beamten in den Ministerien.) belaufen sich auf 10,6 Millionen Euro im Jahr. Und diese Zahl ist brandaktuell, im Mai dieses Jahres wurde nämlich der Teilungskostenbericht des Bundesfinanz- und Bundesinnenministeriums veröffentlicht.

Die Frage zu der Verantwortung von Managern und Banken haben wir uns auch in der Großen Koalition gestellt. Nach der großen Bankenkrise haben sich die Fachpolitiker von SPD und CDU darauf verständigt, dass es hier zu Änderungen kommen muss. Deshalb wurde eine Koalitionsarbeitsgruppe "Managergehälter" gegründet. Diese hat konkret Änderungen im Aktienrecht beschlossen, die im August 2009 in Kraft getreten sind. Unter anderem wurde dort auch die Haftung bei Fehlverhalten neu geregelt. Denn bei sogenannten D&O-Versicherungen (=Directors & Officers), mit denen sich Vorstandmitglieder gegen Schadenersatzansprüche bei eigenem Fehlverhalten absichern, haben wir einen verbindlichen Selbstbehalt in Höhe von 10 Prozent des Schadens und maximal 150 Prozent des Jahresfestgehaltes vorgesehen. Gleichzeitig wurden zahlreiche Maßnahmen beschlossen, die insgesamt eine deutliche Verschärfung der Vorgaben für die Managervergütung bedeuten.

In erster Linie brauchen wir klare und wirksamere Regeln für die Finanzmärkte, um in Zukunft derartige Krisen vermeiden zu können. In der Koalitionsarbeitsgruppe konnte sich die Union damals nicht zu einer Börsenumsatzsteuer durchringen. Allerdings hat sie mittlerweile ? nach der Griechenlandkrise ? umgeschwenkt und wird sich laut Angela Merkel auch auf dem G 20-Gipfel dafür einsetzen.

Zu Ihrer dritten Frage: Die Bildungskompetenz der Bundesländer sehe ich genau wie Sie kritisch. 2003 wurde dieser Punkt in der Föderalismuskommission unter Druck der Union durchgesetzt. Der Bund kann lediglich über Hochschulzulassungen und - Abschlüsse bestimmen. Die SPD-Bundestagsfraktion steht für eine nationale Bildungsoffensive von Bund, Ländern und Kommunen. Es ist wichtig, dass dabei die verschiedenen Ebenen zusammenarbeiten statt zu konkurrieren. Um das zu ermöglichen, muss das Kooperationsverbot im Grundgesetz, das es Bund und Ländern verbietet in der Schulpolitik zusammenzuarbeiten, abgeschafft werden. Das würde möglicherweise auch dabei helfen, die Anforderungen an die Kinder anzugleichen. Allerdings sehe ich momentan von der Bundesregierung keine Initiative, die in diese Richtung geht.

Mit freundlichen Grüßen

Sönke Rix

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