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Sönke Rix
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Frage von Frank W. •

Frage an Sönke Rix von Frank W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Rix,

„Der Bundesrat möchte bei den Landgerichten Kammern für internationale Handelssachen einrichten, vor denen Rechtsstreitigkeiten in englischer Sprache geführt werden können. Aus diesem Grund hat er heute einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht.“
So die Einleitung einer Presseerklärung des Bundesrates vom 07.Mai 2010

Nun frage ich Sie als Mitglied des Bundestages und Vertreter unserer Region, und damit in Kürze mitverantwortlich für ein Abstimmungsergebnis, wie Ihr Standpunkt zum Erhalt der deutschen Sprache aussieht.

Welche Vorteile oder Nachteile für ein derartiges Vorhaben können Sie erkennen? Wissen Sie schon, wie Sie abstimmen werden?

Als Schleswig-Holsteiner beherrsche ich neben dem Hochdeutschen natürlich auch Plattdeutsch. Wie wäre es, an den hiesigen Gerichten Platt zuzulassen?

Freue mich auf eine baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen und ohne „best regards“
Frank Weisner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weisner,

im Bundestag bin ich zuständig für die Bereich Familie, Senioren, Frauen und Jugend und für den Bereich Bürgerschaftliches Engagement. Deshalb habe ich mich bei den Fachpolitikern für den Bereich Rechtspolitik kundig gemacht.

Die Begründung für das vom Bundesrat eingebrachte Gesetz liegt u.a. darin, dass bedeutende wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten - zum Nachteil des Gerichtsstandortes Deutschland und deutscher Unternehmen - zumeist im Ausland ausgetragen würden. Dabei genießt das deutsche Recht und die deutsche Justiz international hohe Anerkennung. Damit davon auch international agierende deutsche Unternehmen profitieren, möchte der Bundesrat die Möglichkeit schaffen, in wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten in englischer Sprache zu verhandeln. Wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass alle Beteiligten damit einverstanden sind.

Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung und danach dem Bundestag zugeleitet. In der SPD-Arbeitsgruppe Rechtspolitik wird er sicher ausführlich beraten und eine Position erarbeitet. Ob es zu einer Abstimmung noch vor dem Sommer kommt, ist fraglich. In jedem Fall werde ich mich in meiner Position den Kolleginnen und Kollegen aus der Fach-AG anschließen. In jedem Fall wird sich meine Entscheidung an den Positionen meiner Kolleginnen und Kollegen aus der Fach-AG orientieren.

Ich persönlich glaube nicht, dass die Einführung der englischen Sprache für einzelne wirtschaftsrechtliche Gerichtsverfahren eine Gefahr für die deutsche Sprache im Allgemeinen ist.

Was Ihren Vorschlag bezüglich der plattdeutschen Sprache betrifft: Da wir beide des Hochdeutschen mächtig sind, brauchen wir genau kein Plattdeutsch als gemeinsame Sprache. Die Intention dieses Gesetzentwurfes ist die Zulassung einer weiteren gemeinsamen Sprache an Gerichten, um Missverständnisse zu vermeiden und teure Übersetzungen einzusparen.

Beste Grüße

Sönke Rix

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