Frage an Sönke Rix von Lasse W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Rix,
in Ihrer Antwort an Herrn M. am 02.07.2009 begründeten Sie Ihr verfassungswidriges Abstimmungsverhalten im Kontext der Wahlrechtsreform damit, dass Sie an den Koalitionsvertrag mit der CDU/CSU gebunden wären.
Wie begründen Sie, dass Ihnen ein solcher Koalitionsvertrag wichtiger ist als das Grundgesetz? Wie kann die Arbeit eines Abgeordneten in irgendeiner Form legitimiert sein, wenn er offen und bewusst verfassungswidrig handelt? Sollte nicht die Verfassungswidrigkeit des Wahlrechts deutlich stärker gewichtet sein als ein Bruch des Koalitionsvertrags und hätten Sie dementsprechend nicht für die Reform stimmen müssen?
Wenn die eigenen Machtspielchen mit der Union mehr zählen als das Grundgesetz der BRD, wie können Sie dann noch als Abgeordneter in unserem Staat arbeiten? Die logische Konsequenz ihres Abstimmungsverhaltens müsste Ihr Rücktritt sein, da sie sich offen zu bewussten und absichtlichen Verfassungsbrüchen bekennen. Wie stehen Sie dazu?
Lasse Wißmann
Sehr geehrter Herr Wißmann,
was ein Verfassungsbruch ist, beurteilt allein das Bundesverfassungsgericht. Dass das jetzige Wahlrecht vom Bundesverfassungsgericht als nicht verfassungsgemäß beurteilt wurde, bedeutet nicht, dass ich einen Verfassungsbruch begehe. Denn es hat dem Gesetzgeber eine Frist bis 2011 gesetzt, um das Wahlrecht zu ändern. Daran werde ich mich halten.
Nebenbei: Hätte ich oder auch die gesamte SPD-Fraktion dem Gesetzentwurf der Grünen am 3.Juli dieses Jahres zugestimmt, hätte der Bundesrat - über die Landesregierungen, an denen Union und FDP beteiligt sind - den Vermittlungsausschuss angerufen und dann das Verfahren über Vertagungsanträge lahmgelegt. Eine Wahlrechtsänderung war in dieser Situation nur mit der Union möglich. Das mussten wir leider zur Kenntnis nehmen. Wir sind der Koalition nicht mehr verpflichtet als der Verfassung - das Gegenteil halten Sie mir ja vor-, aber wir haben die realen Machtverhältnisse gesehen, und um die ging es.
Natürlich ist es ärgerlich, dass das jetzige Wahlrecht nicht verfassungsgemäß ist. Doch daran konnten wir gegen den Widerstand der Union nichts ändern. In der nächsten Legislaturperiode werden wir eine Gesetzesänderung vornehmen, die ein verfassungsgemäßes Wahlrecht garantiert - da ist dann auch die Union und die FDP an die Frist gebunden. Sie werden dann nicht drumherum kommen, diesem zuzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Sönke Rix