Wieso muss man beim überschreiten der 3,5 Ng THC im Blut zur MPU? Das entspricht 0,2 Promille. Bei 1,6 Promille Alkohol im Straßenverkehr muss man zur MPU. Ist das Gerecht?
Die Grenze von 3,5 ng/ml THC im Blut, die zur Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) führt, ist aus mehreren Gründen gerechtfertigt, obwohl sie niedriger angesetzt ist als die Alkoholgrenze von 1,6 Promille. Der Grund dafür liegt in der grundlegend unterschiedlichen Wirkungsweise von Alkohol und Cannabis auf das zentrale Nervensystem und die Fahrtüchtigkeit.
Anders als Alkohol hat Cannabis eine langanhaltende Wirkung auf das Reaktionsvermögen, die Aufmerksamkeit und die Wahrnehmung des Konsumenten, die noch Stunden oder sogar Tage nach dem Konsum nachweisbar sein kann. THC wirkt stark psychoaktiv und beeinflusst das Gehirn und die motorischen Fähigkeiten deutlich intensiver und länger als moderate Alkoholmengen. Bereits bei geringen Mengen THC im Blut sind die Reaktionsfähigkeit und das Urteilsvermögen beeinträchtigt, was eine ernsthafte Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.
Die Grenze von 1,6 Promille bei Alkohol ist zwar ebenfalls hoch, wurde jedoch gesetzt, weil erst ab dieser Schwelle nachweisbare und schwere Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit auftreten, die einer Abhängigkeit gleichkommen und eine MPU erforderlich machen. Bei THC sind die psychomotorischen Einschränkungen bereits bei deutlich geringeren Werten feststellbar, weshalb hier eine striktere Grenze notwendig ist. So soll die niedrigere Schwelle beim THC-Konsum die Bevölkerung schützen und deutlich machen, dass Drogen und Straßenverkehr grundsätzlich unvereinbar sind.