Wie stehen Sie zur Einführung eines „Altersgeldes“ (im Sinne einer betrieblichen Altersvorsorge) für Beamte des Landes NRW, die vor Eintritt in den Ruhestand einen Antrag auf Entlassung stellen?
Sehr geehrter Herr Rock,
bei einem Antrag auf Entlassung verliert der Beamte sämtliche Ansprüche auf Leistungen des Dienstherrn. Es erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rente, was zu Nachteilen in der Altersversorgung führt. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern, die Ansprüche aus betriebl. Altersvorsorge behalten, verlieren Beamte diese. Um diesen Nachteil auszugleichen, existiert bei vielen Dienstherrn das „Altersgeld“: Beamte erwerben anteilig Ansprüche, die auch dann bestehen bleiben, wenn sie einen Antrag auf Entlassung stellen. Der Bund und 10 Länder haben ein Altersgeld eingeführt. NRW nicht.
Bereits 2016 wurde durch den EuGH festgestellt, dass die NRW-Regelung im Falle der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit gegen Unionsrecht verstößt (EuGH C-187/15). Anschließend wurde das Land NRW durch das BVerwG in 2022 verurteilt, einen dem Altersgeld entsprechenden Ausgleichsbetrag zu zahlen (BVerwG, Urt. v. 04.05.2022 - 2 C 3.21). Dennoch hat NRW weiterhin keine gesetzl. Regelung.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich habe große Sympathie dafür, die Durchlässigkeit und den Quereinstieg zwischen öffentlichem Dienst und freier Wirtschaft zu fördern. Diesem Ziel hat sich die schwarz-grüne Koalition NRW auch in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet.
Hierzu gehört für mich auch die Schaffung von portierungsfähigen Pensionsansprüchen. Ein Altersgeld, wie es bereits in einigen anderen Bundesländern existiert, ist hier eine mögliche Lösung.
Die genauen Rahmenbedingungen hierzu sollten idealerweise im Einvernehmen mit den Gewerkschaften getroffen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Simon Rock