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Simon Rock
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Klaus G. •

Setzen Sie sich bei der Landesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbots durch das Bundesverfassungsgericht ein?

Lieber Simon Rock,
wir unterstützen eine Petition mit dem Ziel, dass der Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht die Prüfung eines Verbotes der AfD erwirkt.
Wir halten dies für eine weitere Möglichkeit sogenannte Protestwähler wieder zur Besinnung zu bringen und somit künftig davon abzuhalten, diese demokratie- und freiheitsfeindliche Partei zu wählen.
Wie unser Bundespräsident in seiner Ansprache bereits formuliert hat, sollte sich jeder Bürger Rechenschaft darüber ablegen, welche parteipolitische Entscheidung er bei seiner Wahl trifft.
Die AfD-"Überzeugungstäter" können wir auch durch Diskussion und Argumente nicht zurückholen.
Darum halten wir diese Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht für so wichtig und hoffen, dass Sie uns dabei unterstützen.
Vielen Dank!
Mit den besten Grüßen
Klaus G.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Die aktuellen Umfrageergebnisse der AfD sowie die Wahl eines Landrates der AfD in Sonneberg und eines Bürgermeisters der AfD in Raguhn-Jeßnitz sehe ich mit großer Sorge. Dass es sich bei der AfD um eine rechtsextreme Partei handelt, ist schon lange vor den jüngsten Parteitagen, die eine Wahlliste mit rechtsextremen Kandidat*innen zur Europawahl aufgestellt haben, deutlich zu erkennen gewesen. Die AfD hetzt gegen gesellschaftliche Minderheiten und verbreitet antisemitische und rassistische Verschwörungserzählungen. Traurigerweise müssen wir feststellen, dass die Anhänger*innen der AfD sich nicht trotz, sondern auch wegen der rechtsextremen und menschenverachtenden Inhalte für die AfD entscheiden. Alle Demokratinnen und Demokraten stehen in der Pflicht, menschenverachtenden und demokratiefeindlichen Äußerungen zu widersprechen und sich klar von der AfD abzugrenzen.

Das Parteienverbot ist eines der Instrumente unserer wehrhaften Demokratie, die die Mütter und Väter des Grundgesetzes als Lehre aus der Zeit des NS-Regimes im Grundgesetz verankert haben. Zurecht sind hieran aber hohe Hürden gesetzt. Verboten werden können Parteien, die die freiheitlich demokratische Grundordnung abschaffen wollen. Über das Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Den Verbotsantrag können nur die drei Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung stellen. Für einen Verbotsantrag reicht es allerdings nicht aus, dass sich eine Partei gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung äußert. Es muss auch nachgewiesen werden, dass die Partei in aggressiv-kämpferischer Weise gegen sie vorgeht, nicht nur einzelne Mitglieder.

Die AfD zeigt deutlich, dass sie die Grundwerte unserer Demokratie ablehnt. Von dieser Partei geht deshalb eine ernstzunehmende Gefahr für unsere Gesellschaft aus. Es ist zu befürchten, dass die rassistischen Äußerungen der AfD als Legitimation für Gewalt angesehen werden können. Deshalb sollten die Verfassungsschutzbehörden die AfD als gesichert rechtsextreme Bestrebung beobachten. Auch wir und viele gesellschaftliche Organisationen werden die Entwicklung der AfD sehr genau beobachten. Ein Parteiverbot ist allerdings zurecht an sehr hohe Hürden gebunden - ein Scheitern könnte die AfD sogar stärken. Deshalb müssen die Erfolgsaussichten im Vorfeld sehr gut abgewogen werden. 

Klar ist, dass das Verbot einer rechtsextremen Partei oder Organisation nicht die Ideologie verbieten kann. Deshalb bleibt die Auseinandersetzung in unserer Gesellschaft mit menschenverachtenden Einstellungen sowie dir Solidarität mit Betroffenen von Diskriminierung und rechter Gewalt so wichtig. Alle Demokratinnen und Demokraten sind aufgefordert, sich entschieden gegen die AfD zu stellen. Deshalb freue ich mich über ihr Engagement. Es braucht das zivilgesellschaftliche Engagement für unsere Demokratie. Dafür und für Ihre Anfrage vielen Dank!

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