Frage an Silvia Schmidt von Inge R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Frau Schmidt,
als Mutter einer erwachsenen schwerstbehinderten Tochter bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu der aktuell geplanten Regelbedarfsstufe 3, welche laut Gesetzentwurf der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung lediglich 80 % des Bedarfs von erwachsenen Leistungsberechtigten ohne Behinderung vorsieht.
Das BSG hat in seinem Urteil B 8 SO 8/08 R vom 19.05.2009 bereits festgestellt: "Dies wäre jedoch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs 1 GG nicht vereinbar, weil bezogen auf die Minderung des Regelsatzes bzw der Regelleistung wegen Annahme einer Haushaltsersparnis zwischen der Personengruppe der SGB-XII- und SGB-II-Leistungsempfänger keine sachlichen Gründe für eine unterschiedliche Behandlung erkennbar sind."
Diese geplante Kürzung des Regelsatzes ist also diskriminierend und somit verfassungswidrig.
Wie wollen Sie Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung jetzt unterstützen, damit diese nicht gezwungen werden, die Sozialgerichte mit Massenklagen zu überschütten?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Rosenberger,
wie Sie habe auch ich dieses Vorhaben der Koaliton aus CDU/CSU und FDP kritisiert und mich auch in Pressemeldungen gegen eine pauschale Ansetzung der Haushaltsersparnis und mich auch gegen eine Ungleichbehandlung von erwerbsgeminderten und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ausgesprochen:
http://www.silviaschmidt.de/2010/12/03/kuerzung-des-regelsatzes-fuer-behinderte-menschen-am-internationalen-tag-der-menschen-mit-behinderung-ist-eine-schande/#more-463.
Insofern erwarte ich von der Regierung, dass sie diese Regelung revidiert, sonst findet der Gesetzentwurf nicht meine Zustimmung als Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages. Derzeit befindet sich das Vorhaben wie Sie wissen im Vermittlungsausschuss und meine Hoffnung ist es, dass die Länder eine Änderung möglich machen können, die wir als Minderheit im Bundestag nicht erzwingen konnten.
Mit herzlichen Grüßen
Ihre Silvia Schmidt, MdB