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Silvia Schmidt
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Frage von Ernst-Jörg T. •

Frage an Silvia Schmidt von Ernst-Jörg T. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

Wieviel nimmt die BRD mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19% für Medikamente ein?
Diese Erhöhung geht doch nur zu Laste der GKV. Einerseits werden die Krankenkassen vom Staat ausgequwetscht und andererseits regt sich der Staat auf das die GKV nicht mit Ihren Geld auskommen. Es wäre von Interesse wieviel der Staat an der Mehrwertsteuererhöhung für Medikamente verdient und wieviel er wieder an die GKV beisteuern muß. Es ist doch paradox wenn ich die Mehrwertsteuer erhöhe und dann den Krankenkassen aus Steuergeldern unter die Arme greifen muß, das sie nicht Pleite gehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ernst-Jörg Thiele

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Thiele,

haben Sie vielen herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Auch ich bin der Ansicht, dass das dynamische Wachstum der Arzneimittelausgaben maßgeblich verantwortlich für die schwierige Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Es muss unverzüglich gehandelt werden, um die Qualität der Arzneimittelversorgung zu erhöhen und gleichzeitig ihre Wirtschaftlichkeit zu verbessern.

Bundesgesundheitsminister Rösler hat viel zu spät angefangen tätig zu werden. Seine Vorschläge zur Senkung der Arzneimittelausgaben sind zudem mutlos und wenig effektiv. Diese faulen Kompromisse mit Pharmaindustrie und Apothekern gehen sogar zu Lasten der Versicherten und der Verbraucher. Sie zeigen, für wen diese Koalition Gesundheitspolitik macht.

Deshalb schlägt die SPD-Bundestagsfraktion in ihrem Antrag „Effektivere Arzneimittelversorgung”, der am 22. April im Deutschen Bundestag erstmalig beraten wurde, unter anderem folgende Maßnahmen vor, um die gesetzlichen Krankenversicherungen und vor allem ihre Versicherten zu entlasten:

Der Herstellerrabatt, den pharmazeutische Unternehmer den gesetzlichen Krankenkassen gewähren muss, wird mit sofortiger Wirkung von 6 Prozent auf 16 Prozent angehoben, bei gleichzeitiger Einführung einer zeitlich begrenzten Preisbegrenzung.
- Die Rabatte des Großhandels an Apotheker werden abgeschöpft durch Festsetzung eines fixen Großhandelszuschlags in der Arzneimittelpreisverordnung.
- Jedes neue Arzneimittel muss seine Wirtschaftlichkeit nachweisen („vierte Hürde“), um neben der arzneimittelrechtlichen Zulassung auch seine Erstattungsfähigkeit zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten.
- Das finanzielle Risiko bei der Anwendung innovativer Krebstherapien wird zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern geteilt.
- Der Gemeinsame Bundesausschuss erstellt eine Liste aller Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können.
Mit herzlichen Grüßen

Ihre Silvia Schmidt, MdB