Frage an Silvia Schmidt von Volker L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Fr. Schmidt,
das Thema Diskriminierung ist ja noch sehr schwach besetzt im deutschen Bundestag.
Das AGG ist mit Sicherheit nicht EU konform, vor Allem, was die Fristenregelung betrifft.
Welcher Arbeitnehmer, der sich um eine Stelle beworben hat und aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt wird, wendet sich innerhalb von nur 2 Monaten an einen Rechtsanwalt, um eine Klage einzureichen?
Die deutschen Arbeitsgerichte, heute schon personell unterbesetzt, würden bei korrekter Auslegung der Fristen dieses Gesetzes zusammenbrechen.
Was gedenken Sie, als Mitglied des deutschen Bundestages, gegen solche unvernünftigen Regeln zu tun?
Ich stelle diese Frage bewusst, als Vater einer Betroffenen, die von einer Anstalt des öffentlichen Rechts so behandelt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Volker R. Lode
Sehr geehrter Herr Lode,
leider kenne ich ihren Fall nicht näher und kann daher auch kaum beurteilen, wie sich die Fristenregelung bei Ihnen konkret ausgewirkt hat.
Generell gibt es in jedem zivil- oder verwaltungsrechtlichen Vorgang oder Verfahren Fristen, die meines Erachtens auch durch die Pflicht zur Wahrnehmung der eigenen Obliegenheiten im Rahmen der Zumutbarkeit und dem Rechtsschutzinteresse der Gegenseite gerechtfertigt sind. Wenn Sie sich durch eine Regelung benachteiligt fühlen, heißt das nicht, dass die Regelung an sich unsinnig ist. Nach objektiv nachvollziehbarer Kenntnisnahme der Ablehnung, ist es meines Erachtens zuzumuten, innerhalb von zwei Monaten den Anspruch einzufordern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Silvia Schmidt, MdB