Frage an Silke Lesemann von Pößel S. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Dr. Lesemann,
zuerst einmal vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn ich Sie richtig verstehe, muss ich mir um meine aus Studienbeiträgen finanzierte Stelle im Öffentlichen Dienst keinerlei Sorgen machen, da die wegfallenden Mittel aus dem Landeshaushalt ausgeglichen werden? Das freut mich (und sicher auch viele meiner Kollegen in der gleichen Situation) außerordentlich.
Vielleicht sollte durch Ihre Partei eindeutiger kommuniziert werden, dass Sie vorhaben, die wegfallenden Mittel entsprechend zu kompensieren. Oder ist es nicht realistisch, von einem 100%igen Ausgleich auszugehen?
Vielen Dank für eine zeitnahe Antwort (möglichst vor dem 20.01.2013) und freundliche Grüße
Susann Pößel
Sehr geehrte Frau Pößel,
eine SPD-geführte Landesregierung beabsichtigt, die durch die Streichung von Studiengebühren wegfallenden Mittel komplett zu ersetzen. Wir kommunizieren dies in unserem Wahlprogramm und in allen Verlautbarungen zu diesem Thema. Unsere Hochschulen sind strukturell unterfinanziert. Als die geburtenstarken 60er Jahrgänge, die sogenannten Babyboomer, in den 80er Jahren an die Universitäten strömten, wurden zwar die Universitätstore geöffnet, aber nicht der Geldhahn. Man wollte den „Studentenberg untertunneln“, was sich aber als folgenschwerer Irrtum erwies. Die Studierendenzahlen blieben hoch und stiegen weiter, nicht dagegen die Hochschuletats. Als 2003 in Niedersachsen Schwarz-Gelb an die Regierung kam, verschärfte sich die Notlage der Hochschulen. Als eine der ersten Taten von Wulff und Co wurden die Hochschuletats um jährlich 80 Millionen Euro geplündert (sogenanntes Hochschuloptimierungskonzept). Als das Bundesverfassungsgericht das von der SPD-Bundesregierung im Hochschulrahmengesetz verankerte Studiengebührenverbot kippte, gehörte Niedersachsen zu den ersten Bundesländern, das Studiengebühren einführte. Diese mussten von Beginn an als Lückenbüßer für gekürzte Landesmittel herhalten. Wir wissen um die finanzielle Unterausstattung der Hochschulen und haben uns daher verpflichtet, den Hochschulen den Wegfall der Studiengebühren voll zu kompensieren. Würden wir dies nicht tun, würden sich die Studienbedingungen deutlich verschlechtern, Tutoren würden entlassen, wissenschaftliche Nachwuchsstellen würden wegfallen und Studiengänge müssten geschlossen werden. Das wollen wir nicht.
Also wird es darum gehen, die Kompensation der Studiengebühren im Landeshaushalt abzusichern: je nach Zahl der Studierenden durch mindestens 100 Millionen Euro und zwar nicht nur einmalig, sondern dauerhaft. Hierzu ist ein gründliches Gesetzesverfahren notwendig. Wir werden deshalb die Studiengebühren nicht umgehend, aber spätestens bis zum Wintersemester 2014 abschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Lesemann