Frage an Sigrid Rakow von Klaus-Peter T. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Rakow,
wer heute 35 Jahre alt ist und 16 Jahre lang im Bundestag sitzen wird, kann sich mit 59 Jahren aufs Altenteil setzen, weil ihm bis zum Lebensende monatlich 3067 Euro überwiesen werden.
Von solchen Zahlen können die Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung nur träumen.
Wenn ein Handwerker oder ein Unternehmer nach dem 59. Geburtstag eine lebenslange Rente von 3067 Euro haben will, sollte er mit dem Sparen früh beginnen. Bei einem Jahreszins von 3 Prozent - das ist die gegenwärtige Rendite festverzinslicher Wertpapiere minus der künftigen Abgeltungssteuer - sind bei einer Spardauer von 16 Jahren und einer Wartezeit von acht Jahren monatlich 2147 Euro notwendig, um das Ziel zu erreichen. Das sind bei einem Steuersatz von 35 Prozent mindestens 3300 Euro, so dass klar wird, dass die Altersarmut für altgediente Parlamentarier kein Thema sein wird.
Die ausreichende Absicherung der Abgeordneten ist für jede Demokratie eine zwingende Angelegenheit. Es stellt sich - wie bei allen Bürgern - nur die Frage, ob die Altersvorsorge private oder staatliche Aufgabe ist. Überlegenswert wären die Pflicht zum Sparen und die Einrichtung persönlicher Kapitalkonten. Das ist ein alter Hut, doch an die Verwirklichung der Idee hat sich bisher kein Politiker gewagt, weil die Sorge zu groß ist, mit dem Vorschlag auch bei seinen Parteifreunden anzuecken, ins politische Abseits zu geraten und den Verbleib im Bundestag zu gefährden.
Wie sind denn Ihre Ansichten im Landtag zu diesem Thema ?
Sehr geehrter Herr Tuchscherer,
der niedersächsische Landtag hat in dieser Wahlperiode die Abgeordnetenversorgung unwesentlich geändert. Abgeordnete mit kurzer Zugehörigkeit zum Landtag erhalten eine erheblich geringere Altersversorung. Sichworte dazu sind: Absenkung der Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen, ab der 16. Wahlperiode, Umstellung der Vollalimentation bei der Versorgung der Abgordneten auf eine Teilvesorgung ab dem ersten Mandatsjahr mit linearen Steigerungssätzen und Auszahlung mit dem Erreichen der Altersgrenze. Genaueres können Sie der Internetseite des Landtages entnehmen. Ich hänge zu Ihrer Information den Gesezttenwurf (pdf 15-1420) aus dem Jahr 2004 an. Ab Seite 11 finden Sie die Regelung der Altersversorgung.
Mit freundlichem Gruß
Sigrid Rakow