Frage an Sigrid Rakow von Sigbert W. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Kommunalaufsicht und Bauleitplanung
bezüglich einer unerledigten Mängelrüge (§ 215a BauGB) und unbemessenem Lärmschutz
Heranrücken von Gewerbe an vorhandene Wohnnutzung ohne ausreichenden Lärmschutz
Bezug: "Landesregierung setzt auf gütliche Einigung von Bürgern und Verwaltung", Nordwest-Zeitung vom 29.4.2009, und die Behinderung einer Einigung durch Unterlassen von Begründungen seitens Gemeinde- und Landkreisverwaltung
Sehr geehrte Frau Rakow,
könnten Sie bitte in Erfahrung bringen, wie ernst die Landtagsverwaltung meinen Nachtrag vom 10.11.2010 zu der Petition 01437/02/16 nehmen wird?
Der Petitionsausschuss hat sich vermutlich durch die Stellungnahme der Gemeinde irreführen lassen, denn in der Stelungnahme des Ministeriums vom 6.10.2010 sind m.E. 3 Unwahrheiten und über 10 Halbwahrheiten enthalten, die zum Negativbescheid beigetragen haben.
Auf diesem Berg von Ungereimtheiten möchte ich nicht sitzenbleiben. Deshalb habe ich mit meiner Nachtrags-Eingabe vom 10.11.2010 auf diese 14 Widersprüchlichkeiten hingewiesen.
Mit freudlichen Grüßen, Sigbert Wolf
Sehr geehrter Herr Wolf,
die Landtagsverwaltung nimmt alle Petitionen ernst. Sie hat Ihren Nachtrag zu der Petition 01437/02/16 dem Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, das auch für Bauangelegenheiten zuständig ist, zur Stellungnahme zugeschickt. Anfang Februar ist mit einer Antwort zu rechnen, so dass dann Ihre Petition im Fachausschuss behandelt werden kann. Insofern können Sie davon ausgehen, dass Ihr Nachtrag auf jeden Fall den Fachpolitikern vorgelegt wird und nach sorgfältiger Bearbeitung durch die Politik dann mit einem Bescheid zu rechnen ist.
Haben Sie bitte noch etwas Geduld. Die Landtagsverwaltung wird Ihnen so bald wie möglich den neuen Bescheid übermitteln, wie sie es Ihnen im Schreiben vom 10.12.2010 zugesagt hat.
Mit freundlichem Gruß
Sigrid Rakow