Finden Sie es richtig, wenn Kinder im gleichen Stadtteil nicht die gleiche öffentliche Grundschule besuchen dürfen, weil die Religionszugehörigkeit sie trennt?
Sehr geehrte Frau Beer,
was halten Sie davon, dass Jahr für Jahr nicht-katholische Kinder an der wohnortnächsten städtischen katholischen Grundschule bei der Einschulung das Nachsehen haben gegenüber katholischen Kindern, die weiter entfernt von der Grundschule wohnen? Zur Zeit herrscht deswegen viel Unzufriedenheit unter Eltern in Bocholt (7 von 10 Grundschulen katholisch), Olpe (3 von 4 Grundschulen katholisch) und Bonn (18 von 50 Grundschulen katholisch), zumal es hier jeweils sogar zur Ablehnung von Geschwisterkindern kam. Zudem werden immer wieder einzelne Grundschulen umgewandelt, damit der/die kommissarische Schulleiter/in trotz falschen oder fehlenden Taufscheins Rektor/in werden kann.
Wir wenden uns mit dieser Frage an alle demokratischen Parteien im Landtag. Die Antwort ihrer Fraktion werden wir mit den Unterstützer/innen der Petition "Endlich Gerechtigkeit: Schluss mit Diskriminierung an Grundschulen in NRW!" teilen.
Wir danken für eine schnelle Antwort.
Sehr geehrter Herr E.,
das Prinzip "Kurze Beine - kurze Wege", muss für alle Kinder gelten, unabhängig von Herkunft, der Finanzkraft der Eltern, Beeinträchtigungen oder auch religiöser Bindung.
Die Gemeinschaftsgrundschule bietet dafür die schulgesetzliche Grundlage als Schule für alle mit Weltoffenheit und Toleranz, verbunden mit klaren, verbindlichen Bildungs- und Kulturwerten sowie Bildungszielen.
Die staatlich getragene Grundschule mit Bekenntnisprofil (Bekenntnisgrundschule) ist in der Landesverfassung verankert. Das ist eine große Hürde, um zu den notwendigen Veränderungen zu kommen. Es bedarf einer Zweidrittelmehrheit.
Angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung muss politisch und rechtlich intensiv nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden.
Mit besten Grüßen Sigrid Beer