Frage an Sigrid Beer von Mareen W. bezüglich Kultur
Sehr geehrte Frau Beer,
ich habe eine Frage bezüglich der musikalischen Frühbildung in NRW an der Musikschule.
Ich unterrichte seit einigen Jahren musikalische Früherziehung als Honorarkraft an einer Musikschule in Essen. Ich bin keine studierte Musikerin, aber durch Fortbildungen, Zertifikate und jahrelangem Eigenstudium befähigt, mein musikalisches Wissen weiter zu vermitteln. Dies tue ich auch mit großem Erfolg in acht Früherziehungsgruppen und vier Jekitsgruppen an einer Grundschule in Essen im Fach Klavier/Keyboard. Mein Unterricht ist musikalisch ausgerichtet, das heißt die Kinder lernen ab 4 Jahren die relative Solmisation kennen, ich singe mit den Kindern, vermittel die kindgerechte Stimmbildung, nutze hier die Technik, die ich auch bei erwachsenen Schülern anwende. Die Kinder lernen die Notenschrift und spielen ein Instrument: Flöte oder Glockenspiel eigenständig zu spielen.
Weswegen ich schreibe. Ich klage nun schon über ein Jahr, um in die KSK aufgenommen zu werden, um versichert zu sein. Diese lehnen den Eintritt in die Kasse ab, da die Kinder nicht in der Lage wären ab einem Alter von 4 Jahren eigenständig zu musizieren. Ich wäre pädagogisch tätich, aber nicht musikalisch. Würde die Lehre der Musik nicht vermitteln.
Fall der Antrag endgültig abgelehnt wird, muss ich all meine Gruppen aufgeben, da die private Versicherung einfach zu hoch ist.
Ich leiste hier eine starken Beitrag der frühen musikalischen Bildung und man fühlt sich sehr allein gelassen, da man in keine Kategorie gehört, wo man abgesichert und versichert ist. Vielleicht kann hier noch einmal die Politik helfen die Definition zu ändern, das musikalische Früherziehung etwas anderes ist als das was im Kindergarten vermittelt wird. Die KSK bezieht sich hier immer nur auf ein Urteil des B3 KS 2/08 R. Ich bin kein Pädagoge wo mich die KSK immer reinstecken möchte, ich bin Musikerin. Bei der Rentenkasse hat mich die KSK allerdings als Musiklehrerin gemeldet.
Wenn Sie hier einen Tipp für mich hätten, dann wäre ich Ihnen sehr dankbar, ich bin gerade etwas hilflos, was ich noch machen kann ohne einen teuren Rechtsanwalt zu beauftragen.
Viele Grüße
M. W.
Sehr geehrte Frau Wochermaier,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gern beantworte.
Ich bin als Abgeordnete nicht nur schwerpunktmäßig bildungspolitisch tätig, sondern ebenfalls Mitglied im Petitionsausschuss des Landtags NRW. Das veranlasst mich zu der Frage an Sie: Haben Sie schon einmal in Erwägung gezogen, zu Ihrem Anliegen eine Petition einzureichen? Im Petitionsverfahren haben wir die Chance, die rechtlichen und praktischen Möglichkeiten für Ihren Fall zu klären und damit auch Lösungswege zu finden. Wir haben die Gelegenheit mit den zuständigen Behörden, einschließlich dem Ministerium, Ihren Fall zu erörtern, um zu sehen, wie und ob Ihnen geholfen werden kann. Ich habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht und würde Ihnen deshalb empfehlen, eine Petition einzureichen.
Die Vorgehensweise ist einfach. Ich brauche lediglich ein formloses Anschreiben von Ihnen an den Petitionsausschuss NRW, in dem Sie Ihr Anliegen schildern, ähnlich wie Sie es in Ihrer Frage an mich gemacht haben. Dieses Anschreiben senden Sie mit Ihren vorhandenen Unterlagen (Schriftverkehr, Anträge an Versicherung etc.) an meine E-Mail Adresse. Ich leite alles an den Petitionsausschuss weiter und werde mich persönlich um das Verfahren kümmern.
Wenn Sie sich für ein Petitionsverfahren entscheiden, lassen Sie es mich wissen. Meine Referentin ruft Sie bei Fragen auch gerne an.
Viele Grüße
Sigrid Beer