Frage an Sigrid Beer von Michael K. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Beer,
die Presse berichtet über Vorbehalte bei der verpflichtenden Einführung
von graphikfähigen Taschenrechnern in den Schulen.
Von den Befürworten wird dabei die Abgeschlossenheit der Systeme für
Prüfungssituationen als Vorteil gegenüber Tablets angeführt.
Da bisher jedes Computersystem (und nichts anderes sind GTRs ja)
"gehackt" wurde (Bsp. TI nspire Press to test Modus im Januar 2014:
http://www.youtube.com/watch?v=ndMn5hzxu2Q, für Casio wird man ebenfalls
fündig) möchte ich folgende Fragen an Sie richten:
1. Wie soll die Unversehrtheit der privaten Schülergeräte sichergestellt
werden? Müssen Mathematiklehrer nun Hacking und Jailbreak Fortbildungen
besuchen und die Privatgeräte der Schüler untersuchen?
2. Gibt es unabhängige Sicherheitstests für die Rechnermodelle oder wird
den Beteuerungen der Hersteller blind vertraut?
3. Müssen die Schüler nachfolgender Stufen neue Geräte anschaffen, wenn
im Internet Hacks für ein Modell weitläufig im Umlauf sind?
4. Wie hoch schätzen Sie die Kosten, um allen Schulen einen garantiert
unveränderten Rechnersatz für Prüfungssituationen zur Verfügung zu stellen?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Küster
Sehr geehrter Herr Küster,
zu Ihren Fragen gab es einigen Klärungsbedarf. Deshalb entschuldigen Sie bitte, dass ich Ihnen nicht früher antworten konnte. Die Klärung hat ein Ergebnis gebracht und Ihre Fragen können alle mit einem klaren Nein beantwortet werden.
Heute wird ein Ergänzungserlass zur GTR Nutzung mit Flexibilisierungen an die Schulen gehen. Damit gibt es dann Rechtssicherheit. Die Nutzung von GTR in der gymnasialen Oberstufe bleibt verbindlich. Im Zentralabitur werden sie erstmals 2017 vorausgesetzt. Freiwillig können CAS-Taschenrechner genutzt werden.
Die Anregung, statt eines Taschenrechners auch Apps auf Tablets oder Smartphone nutzen zu können und damit auf die Anschaffung der sogenannten GTR- oder CAS-Rechner verzichten zu dürfen, ist besonders für Schulen interessant, die Tablets auch sonst schon für Unterrichtszwecke nutzen. Im einem Fachgespräch des Schulausschusses haben Expert*innen hierzu berichtet. Das Schulministerium hat nach weiterer Beratung mit den Lehrerverbänden und der Landesschüler*innenvertretung den entsprechenden Erlass modifiziert. Demnach ist auch ein Einsatz von Tablets möglich, sofern sichergestellt ist, dass sie prüfungssicher sind und kein Druck zum privaten Erwerb teurer Tablets ausgeübt wird. Prüfungen mit dem Einsatz von Tablets, Laptops, Computern erfolgen auf schuleigenen Geräten. Der Gebrauch von Smartphones in Prüfungen ist nicht als Taschenrechnerersatz vorgesehen.
Inwieweit weitere digitale Hilfsmittel (z. B. Smartphone) im Unterricht eingesetzt werden, regelt der Erlass nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Beer