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Sigrid Beer
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Frage von Eckart B. •

Frage an Sigrid Beer von Eckart B. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Beer,
folgende Fragen habe ich zum Verbraucherschutz,
u. a. fordern Sie den Antibiotikaeinsatz in tierischen Lebensmitteln zu verringern
Frage: Wie wollen Sie das bewerkstelligen, wenn immer weniger Personal für effektive Kontrollen vor Ort zur Verfügung steht, da die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden (Kommunen und kreisfreie Städte) statt Personal einzusetzen auf Grund der finanziellen Situation immer mehr Personal sparen.
Wie wollen Sie die Lebensmittelsicherheit erhöhen, wenn die zuständigen Untersuchungseinrichtungen mittlerweile fasst alle Anstalten des öffentlichen Rechts gezwungen werden Gelder einzusparen, sprich Personal abzubauen, anstatt den Personalbedarf deutlich zu erhöhen?
Ist Ihnen bewußt, das die bisher geleistete Arbeit nur durch unbezahlte Arbeit sprich Mehrarbeit aufrecht erhalten werden kann?

Mit freundlichem Gruß

E.Bartels

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Bartels,

vielen Dank für Ihre Frage zum Verbraucherschutz.

Aufgrund der 2011 und 2012 in NRW erstellten Studien zum Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung ist erst öffentlich geworden, wie brisant die diesbezügliche Situation bundesweit ist. Darum wurde nun auch von anderen Bundesländern der Druck zur Reduktion des Einsatzes von Antibiotika bei Tieren auf die Bundesregierung erhöht. Der Bundesrat hatte im März den ersten Entwurf des Arzneimittelgesetzbuches (AMG) der Bundesregierung mit den Stimmen der rot-grünen Bundesländer gestoppt und wegen erheblichen Nachbesserungsbedarfs in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Dadurch konnten die Bundesländer erreichen, dass nun mit Hilfe des Arzneimittelgesetzes perspektivisch die Antibiotikagaben insofern reduziert werden, dass die einzelnen Betriebe nun offen legen müssen, wann und wie viel Antibiotika bei ihnen eingesetzt werden. Zudem konnten die Bundesländer auch erreichen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin einen Anspruch darauf haben, umfassend zu erfahren, welche Medikamente in welchen Mengen bei der Tiermast verwendet werden.

Auf den Seiten des Bundesministeriums heißt es hierzu:

"Für die Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den Behörden wird mit der 16. AMG-Novelle unter anderem die Möglichkeit für den Aufbau einer bundeseinheitlichen amtlichen Datenbank geschaffen, die den zuständigen Überwachungsbehörden der Länder erstmals eine umfassende Einsichtnahme in die Daten zur betriebsindividuellen Therapiehäufigkeit bei landwirtschaftlichen Nutztieren ermöglicht, ohne dass die Behörden vor Ort in die Betriebe gehen müssen.
(.)
Das Gesetz sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:
Tierhalter, die Rinder, Schweine oder Geflügel zu Mastzwecken gewerblich halten, müssen
. die angewendeten Antibiotikamengen der zuständigen Behörde melden,
. die Therapiehäufigkeit in ihren Betrieben mit bundesweit erhobenen Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit vergleichen,
. im Zusammenwirken mit ihrem Tierarzt Maßnahmen ergreifen, um den Antibiotika-Einsatz minimieren, wenn die Therapiehäufigkeit in ihrem Betrieb höher liegt als die bundesweit ermittelte Kennzahl für den Betriebstyp.
Die zuständige Behörde kann
. bei Betrieben, deren Therapiehäufigkeit die bundesweiten Kennzahlen überschreiten, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene, der Gesundheitsvorsorge oder sonstiger Haltungsbedingungen anordnen, wenn sich dies positiv auf die Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes auswirkt
. grundsätzlich auch Maßnahmen in anderen Rechtsbereichen ergreifen, wenn dies zur Antibiotikareduzierung unerlässlich ist,
. im Extremfall sogar das Ruhen der Tierhaltung anordnen,
. Tierärzte und Tierhalter auffordern, weitere Daten zur Abgabe und Anwendung von Antibiotika zusammengefasst zu übermitteln,
. von anderen Behörden, die Betriebe zum Beispiel im Bereich Tierschutz und Lebensmittelhygiene kontrollieren, Daten und Erkenntnisse anfordern, die auf einen Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften hindeuten.
Für die Länder wird eine Option geschaffen, die der Behörde zu meldenden Daten über die Therapiehäufigkeit in einer gemeinsamen Stelle (einer behördlichen Datenbank) der Länder zu erfassen und zu bearbeiten. Die Länder werden dazu voraussichtlich eine bereits vorhandene Datenbank ausbauen.(.)"

Die kompletten Informationen finden Sie unter http://www.bmelv.de/SharedDocs/Dossier/Landwirtschaft/Antibiotika_Dossier.html
Den Entwurf zur 16. Änderung des Bundesarzneimittelgesetzes finden Sie unter
http://www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/Tier/Tiergesundheit/Tierarzneimittel/Entwurf-Kabinett-AMG.pdf?__blob=publicationFile

Eine Kontrolldichte und -genauigkeit nach Kassenlage darf es nicht geben. Bezüglich der von Ihnen angesprochenen Kontrolldefizite insbesondere auch auf kommunaler Ebene haben die Regierungsparteien in NRW vor kurzem den Antrag "Eine effektive Lebensmittelkontrolle stärkt insbesondere die Ernährungswirtschaft in NRW" ins Plenum eingebracht. Hierin fordern wir von der Landesregierung u.a. dafür zu sorgen, dass landesweit alle an der Lebensmittelkontrolle und -überwachung arbeitenden amtlichen Stellen ihre Arbeitsergebnisse in eine einheitliche Datenbank einspeisen, um die Effizienz des Kontrollsystems zu steigern sowie eine angemessene Überwachung im Verbraucherschutz zu gewährleisten. Um Kommunen und Land zu entlasten, sollen Kontrollen außerdem zukünftig weitgehend über kostendeckende Gebühren finanziert werden. Dadurch können die kommunalen Haushalte entlastet und gleichzeitig eine ausreichende Kontrolldichte gewährleistet werden. Dieser Antrag befindet sich noch in den zuständigen Gremien zur Beratung, wird aber sicherlich in diesem Jahr noch im Plenum verabschiedet werden.

Sehr geehrter Herr Bartels, ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen mit diesen Informationen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Beer