Frage an Sigrid Beer von Agnes R. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Beer,
heute (16.10.12) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die in NRW übliche Verzichtserklärung über die Erstattung der Kosten einer Klassenfahrt grob fürsorgewidrig ist (AZ 9 AZR 183/11). Angestellten Lehrern sind demnach die Kosten für eine Klassenfahrt voll zu erstatten.
Hierzu habe ich einige Fragen:
- Mit welchen Mehrkosten rechnet ihre Partei durch dieses Urteil?
- Aus welchen Mitteln werden diese zusätzlichen Kosten bezahlt?
- Gibt es nach Meinung ihrer Partei Gründe dafür, dieses Urteil nicht
auf verbeamtete Lehrer anzuwenden? Wenn ja, welche?
Mit freundlichen Grüßen
Agnes Reker
Sehr geehrte Frau Reker,
in zwei Urteilen haben die Gerichte entschieden, dass weder von beamteten noch von nicht beamteten Lehrkräfte eine Verzichtserklärung verlangt werden darf. Der Landtag hat inzwischen in den Haushaltsberatungen zusätzliche Mittel in Höhe von 7,5 Mio. € zur Verfügung gestellt, so dass das Ministerium die Mittel an die Schulen geben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Beer MdL