Frage an Sigrid Beer von Frank H. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Beer,
wenn in einer Stadt in NRW wie die meine Rheine an der Ems ein Fluss fließt, muss sich die Kommune mit der Hochwassersicherung beschäftigen. Wenn man nun entscheidet sich damit zu beschäftigen und während des Verfahrens die Bürgermeisterin in das Überschwemmungsgebiet umzieht, weiterhin als Behördenleiterin den Vorgang bearbeitet und dann bei der entscheidenden Abstimmung im Rat dort eine Wohnung bezogen hat, darf die Bürgermeisterin der Gemeindeordnung an der Anstimmung teilnehmen ? Darf die Bürgermeisterin den Vorgang überhaupt weiter bearbeitet ? Wie sehen Sie Frage ?
Sehr geehrter Herr Hemelt, ich danke für Ihre Anfrage, auf die ich gerne antworte.
Die Hochwassersicherung ist aus Sicht der Grünen eine unverzichtbare Aufgabe in der Zuständigkeit der Kommunen. Die konkrete Situation in Rheine kenne ich nicht, daher bitte ich um Verständnis, wenn ich hier jetzt keine Aussagen dazu machen kann. Zuständig sind der Stadtrat und die Kommunalaufsicht beim Kreis Steinfurt. Darüber hinaus haben Sie natürlich das Recht, eine Petition an den Landtag zu stellen, um auf diese Weise die Vorgehensweise in Ihrer Kommune überprüfen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Beer