Frage an Sigrid Beer von Jan H. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Frau Beer,
Ende August ging ein offener Brief der "Laizistischen Sozis" an Sie und andere Mitglieder des Ausschusses zur Schulgesetznovelle, bezüglich der Rechtmäßigkeit des Gottesbezugs im Schulgesetz von NRW und der Gerechtigkeit sogenannter "Bekenntnisschulen" – Grundschulen unter kirchlicher Leitung, aber in staatlicher Trägerschaft.
Leider ist bis heute keine Stellungnahme Ihrerseits oder des Ausschusses erschienen (auch keine Empfangsbestätigung). Da das Gesetz eine Dauer bis 2023 haben soll, werden damit langfristig die Weichen gestellt – in einer offensichtlich im Umbruch befindlichen Situation in der Bevölkerung und (ihrer Beziehung zu) den Kirchen. Eine Unrechtssituation könnte so zementiert werden.
Darf ich fragen, wie sie zu den Punkten der "Laizistischen Sozis" stehen?
Viele freundliche Grüße von Jan Hochbruck
Sehr geehrter Herr Hochbruck,
ich danke für Ihre Zuschrift und Nachfrage. Die in NRW erfolgte Schulgesetz- und Verfassungsänderung hat sich auf die Umsetzung des zwischen SPD, GRÜNEN und CDU ausgehandelten Schulkonsenses bezogen. Dabei standen die von Ihnen angesprochenen Fragen nicht zur grundsätzlich Disposition.
Geregelt werden konnte die Möglichkeit, dass eine Gemeinschaftsgrundschule als Teilstandort im Verbund mit einer Bekenntnisgrundschule erhalten bleiben kann. Wir haben gerade im ländlichen Raum beobachten müssen, dass Eltern wegen der bisherigen gesetzlichen Regelungen für den Erhalt des Grundschulstandortes auch bereit waren, den Staus der Gemeinschaftsgrundschule aufzugeben. Das ist nun nicht mehr nötig. Die Bekenntnisgrundschulen sind in der Landesverfassung verankert.
Sie stehen entgegen Ihren Ausführungen nicht unter kirchlicher Leitung. Gleichwohl sind besondere Regelungen z. B. bzgl. der Besetzung der Schulleitung und Lehrkräfte zu beachten. Diese Grundschulen sind im Gegensatz zu den weiterführenden Schulen in kirchlicher Trägerschaft (freie Trägerschaft im Sinne des GG) Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Eine verfassungsändernde Mehrheit zur Veränderung des Status war und ist nicht in Sicht. Allerdings sind wir im Gespräch mit den Kirchen z. B. in der Frage der Schulleitungsbesetzung und der Aufnahmekriterien.
Die Diskussionen darüber wie ein Staatskirchenrecht heute neu gefasst und gestaltet werden sollte sind aber nicht mit Überlegungen der Entwicklung hin zu einem laizistischen Staat verbunden.
Bitte erlauben Sie mir noch einen Hinweis zu den allgemeinen Zuschriften an den Landtag. Es ist bei der enormen Zahl der Zuschriften nicht möglich, jeweils eine Eingangsbestätigung zu verschicken.
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Beer MdL