Frage von Heinz O. • 30.07.2014
Antwort ausstehend von Sigmar Gabriel SPD
(...) Dieser ist für ein menschenwürdiges Leben aller unabdingbar. In mehreren Urteilen hat das Bundesverfassungsgericht herausgearbeitet, dass ein Merkmal des Sozialstaates die Gewährung eines existenzsichernden Minimums ist, das die Leistungen nach dem SGB II ja darstellen. Somit sind diese Zuwendungen nicht Weise überflüssig, sondern hinsichtlich der Menschenwürde unentbehrlich. (...)