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Siglinde Schaub
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Siglinde Schaub von Gerhard R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Schaub,

wie begründen Sie Ihr Abstimmungsverhalten beim Berliner Staatskirchenvertrag?

Bitte tragen Sie bei GoogleWeb

Steuerzahler-Raub von 14 Milliarden

ein. Unter dieser Überschrift finden Sie einen Artikel von rbi-aktuell/Berliner Umschau.

Oft wird behauptet, dass die beiden großen christlichen Kirchen den Staat durch soziale Leistungen entlasten. Werden diese "Sozialen Dienste" überschätzt und viel zu teuer vom Staat bezahlt? Wie hoch ist der kirchliche Finanzierungsanteil in kircheneigenen Krankenhäusern, Altenheimen und Kindergärten? Trifft es zu, dass nur rund 10 % der Kirchensteuer für "Soziale Dienste" verwendet werden?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Reth,
für Ihre Frage zu meinem Abstimmungsverhalten beim Kirchenstaatsvertrag des Landes Berlin mit der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg und Schlesische Oberlausitz danke ich Ihnen. Zugleich bitte ich um Verständnis, dass Sie jetzt erst eine Antwort von mir erhalten. Der Zeitverzug hat einen sonnigen Grund ich war im Urlaub.
Der Kirchenstaatsvertrag regelt bekanntlich grundlegende Fragen der Beziehungen zwischen den vertragschließenden Seiten, wie z.B. den Umgang miteinander im Konfliktfall oder die Finanzierung des freiwilligen Religionsunterrichtes. Der Senat hat den Vertrag zwischen ihm und er ev. Kirche dem Abgeordnetenhaus zur Abstimmung vorgelegt und ihn dadurch in den Rang eines Staatsvertrages gehoben. Wie meine Fraktion habe ich ein Interesse daran, dass die Beziehungen zwischen Senat und ev. Landeskirche auf vertraglicher Grundlage geregelt sind. Das schafft gegenseitige Verlässlichkeit.
Dennoch habe ich, anders als die große Mehrheit meiner Fraktion, gegen diesen Vertrag gestimmt, weil er keine Möglichkeit der Änderung oder Kündigung enthält, - die ev. Landeskirche bevorzugt gegenüber anderen vergleichbaren Organisationen bevorzugt wäre; * vor allem* aber, weil der § 5 aussagt: Religionsunterricht ist ein Bestandteil von Schule.

Das entspricht nach meinem Verständnis nicht dem Grundgesetz, das in Art. 141 unter Bezug auf Art. 7.3 Grundgesetz genau das Gegenteil besagt. Die Linkspartei Berlin hat sich stets klar zur Trennung von Staat und Kirche bekannt. In der Schulpolitik meiner Fraktion, deren schulpolitische Sprecherin ich seit 1999 bin, habe ich diese Linie umgesetzt und entscheidend dazu beigetragen, dass ein gemeinsames Unterrichtsfach für alle Schüler ab Klasse 7 eingerichtet wurde, das dieser Tage gestartet ist.
Selbstverständlich bleiben die Einrichtung des freiwilligen Religionsunterrichtes wie seine Finanzierung aus dem Landeshaushalt mit ca. 46 - 50 Mill. pro Jahr von der Einführung des verpflichtenden Faches Ethik unberührt.
Weil ich der festen Überzeugung bin, dass (bekenntnisorientierter) Religionsunterricht gerade nicht Bestandteil von Schule ist, sondern jedes weltanschauliche, demzufolge auch jedes religiöse Bekenntnis, der privaten Entscheidung der einzelnen Familie bzw. des einzelnen Schülers überlassen bleiben muss, und ich mich in dieser Auffassung ausdrücklich durch das Grundgesetz bestärkt sehe, konnte ich dem Staatskirchenvertrag nicht zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen Siglinde Schaub.