Siegfried Wetzel
CDU
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Frage von Wolfgang K. •

Frage an Siegfried Wetzel von Wolfgang K. bezüglich Verkehr

Straßenbau und Abwasserentsorgung gehören zur öffentlichen Daseinsvorsorge und sind damit gesamtgesellschaftliche, aus Steuermitteln zu finanzierende Aufgaben.
Für die Umsetzung ist eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und der Thüringer Kommunalordnung erforderlich. Eine Mindestforderung wäre die Änderung des
§ 54 Abs. 2 ThürKO (Einnahmebeschaffungsgrundsatz) nach dem Beispiel des Freistaates Sachsen von einer Soll- in eine Kannbestimmung, wonach die Kommunen über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen selbst entscheiden können.

Hier unsere Fragen:

1. Werden Sie sich als Landtagsabgeordnete/r für die Abschaffung der Herstellungsbeiträge für Entwässerungseinrichtungen sowie der Straßenausbaubeiträge einsetzen und aussprechen?

2. Werden Sie sich nach dem Beispiel des Freistaates Sachsen als Minimalforderung für eine
Änderung der entsprechenden Gesetze einsetzen und aussprechen, wonach die Kommunen über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen selbst entscheiden können?

3. Werden Sie sich auch als kommunale/r Mandatsträger, vorausgesetzt Straßenausbaubeiträge müssen von den Kommunen nicht mehr erhoben werden, in Ihrem/n Kommunalparlament/en für die Aufhebung der Satzung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen einsetzen und aussprechen?

4. Werden Sie sich auch als Kommunalpolitiker, vorausgesetzt das ThürKAG sowie die anderen Gesetze und Bestimmungen werden nicht geändert, für die Abschaffung der Herstellungsbeiträge für Entwässerungseinrichtungen und die Einführung einer Gebühren- oder Entgeltfinanzierung in Ihrem zuständigen Zweckverband oder Unternehmen einsetzen und aussprechen?

Gern können sie zu den Antworten mit Ja oder Nein noch einen Kommentar hinzufügen.
Wir bitten um eine Beantwortung bis zum 08. August 2009.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Kleindienst
Vorsitzender BIRSO
Kastanienallee 4a; 07381 Pößneck
T 03647 423223 M 0151 16160108
kleindienst@birso.de

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kleindienst,

Vielen Dank für Ihren Fragenkomplex.

Zu 1: Das Thüringer Verwaltungsgericht hat die alte Fassung des Gesetzes zur Reglung der Wasser- und Abwasserbeiträge im April 2009 teilweise beanstandet. Auf der Grundlage dies Richterspruches wird der Thüringer Landtag am 7. August 2009 auf Vorschlag der CDU Fraktion eine Neureglung beschließen.

Zu2: Die Voraussetzungen der Gesetzeslage in Thüringen ist eine andere als in Sachsen. Die Thüringer Kommunen können bereits jetzt entsprechend dem ThürKAG Straßenausbausatzungen erlassen, die auf Ihre Belange zugeschnitten sind.

Zu3: Als Mitglied des Kreistages SOK sind wir derzeit nicht mit Erhebung von Straßenausbaubeiträgen beschäftigt. Mitglied eines Ortsparlamentes bin ich nicht.

Zu 4: Kommunale Selbstverwaltung bedeutet, dass die entsprechenden Entscheidungsträger die Verantwortung haben. Im Zweckverband sind dies die einzelnen Kommunen und ihre urgewählten Bürgermeister.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Wetzel,
Mitglied des Thüringer Landtages