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Frage von Christian C. •

Frage an Siegfried Kauder von Christian C. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Kauder,

für erneuerbare Energien wird von uns Verbrauchern ja die EEG Umlage verlangt, die wieder einmal zu höheren Strompreisen führt. Zu diesem Themenkomplex habe ich nun einmal folgende Fragen an Sie:

1. Im Rahmen der Energieerzeugung mit fossilen Bernnstoffen treten immense Umweltschäden auf. Das geht von Flächenzerstörungen für den Tagebau bis zu CO2 Emmissionen, die ja kürzlich wieder einen Höchstwert erreichten. Die Folgekosten für die Energieerzeugung mit Atormkarftwerken sind ebenfalls gigantisch und aus meiner Sicht noch gar nicht vollständig erfasst. Zudem werden beide Energieerzeugungsarten mit direkten und indirekten Subventionen unterstützt. Warum werden nun Stromtarife mit Anteilen aus fossiler oder atomarer Stromerzeugung nicht mit einer Umlage für diese Kosten belastet?

2. Warum wird die Industrie zur Erzeugung erneuerbarer Energien nicht auch über die Allgemeinheit subventioniert? Warum werden die Kosten hierfür direkt an den Verbraucher weitergegeben?

3. Warum stellt man nicht indirekte und direkte Subventionen für Atom und Kohle ein, um diese Mittel für das Voranbringen erneuerbarer Energien zu verwenden? Immerhin handelt es sich dabei doch um eine Industrie mit hohem Wachstumspotenzial. Nach meiner Auffassung wird hier bereits wieder ein Vorteil, den wir am Standort Deutschland hatten aus der Hand gegeben.

Ich freue mich auf Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Colpi

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Sehr geehrter Herr Colpi,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. November 2012, in welcher Sie die Energieerzeugung und das EEG thematisieren. Vor dem Hintergrund der aktuellen Strompreisdebatte und dem Anstieg der EEG-Umlage von 3,6 cent/ kWh auf 5,3 cent/kWh werfen Sie eine Reihe von Fragen auf, auf die ich an dieser Stelle kurz eingehen möchte.

Sie weisen völlig zu Recht darauf hin, dass mit der konventionellen Energieerzeugung Umweltschäden einhergehen, die nicht ausreichend im Preis berücksichtigt werden. Dieser Problematik soll im Grundsatz das europäische Emissionshandelssystem Rechnung tragen: Fossile Kraftwerke, die klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) ausstoßen, müssen im Emissionshandel über Zertifikate zum Ausstoß von CO2 verfügen. Stehen Kraftwerksbetreibern nicht genügend Zertifikate zur Verfügung, müssen sie ihren Ausstoß im Rahmen des Kraftwerksbetriebs verringern oder zusätzliche Emissionszertifikate erwerben. Auf diese Weise fallen zusätzlich zu den Brennstoffkosten weitere Kosten für die Verringerungen von CO2-Emissionen bzw. für den Erwerb von Emissionszertifikaten - ausgelöst durch den Europäischen Emissionshandel - an und das klimaschädliche CO2 erhält einen Preis. Durch diese Bepreisung von CO2 wird die Preisverzerrung zwischen fossiler und erneuerbarer Stromerzeugung verringert, was eine Senkung der Einspeisevergütungen im EEG ermöglicht und die Differenzkosten reduzieren kann, die auf die Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher umgelegt werden müssen. Für weitere Informationen zum Emissionshandel empfehle ich Ihnen die Seiten der Deutschen Emissionshandelsstelle:

www.dehst.de/DE/Emissionshandel/emissionshandel_node.html .

Die haushaltsunabhängige Finanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Rahmen der Stromversorgung war eine entscheidende Grundlage für deren dynamischen Ausbau. Im jetzigen System verkaufen die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Strom, der von EEG-Anlagen produziert wurde, an der Strombörse. Da die mit dem Stromverkauf zu erzielenden Erlöse derzeit nicht die Kosten der Vergütungszahlungen decken, wird die Differenz – die so genannten EEG-Differenzkosten – auf die Stromlieferanten und im nächsten Schritt auf die Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt. Im kommenden Jahr werden dies voraussichtlich 16 Mrd. Euro sein. Die stromintensive Industrie ist weitgehend von dieser Belastung ausgenommen (Besondere Ausgleichsregel sowie Eigenstromverbrauch). Würden diese Kosten nicht auf die Strompreise umgelegt, müssten Sie aus Steuermitteln finanziert werden und der zur Verfügung stehende Etat jährlich neu verhandelt werden. Dies würde zu einer Verlangsamung des weiteren Ausbaus führen. Die entstehenden zusätzlichen Kosten ließen sich zudem nur mit höheren Steuern oder Einsparungen an anderer Stelle finanzieren. Eine seriöse Haushaltspolitik, die Konsolidierung des Bundeshaushalts sowie die Einhaltung der im Grundgesetz festgeschriebenen Schuldenbremse hat aber für die Bundesregierung höchste Priorität, auch mit Blick auf aktuelle Eurokrise und die dahinter stehende Verschuldung verschiedener Mitgliedstaaten. Weiter Informationen zur Berechnung der EEG-Umlage finden Sie unter:

www.erneuerbare-energien.de/erneuerbare_energien/downloads/doc/48604.php sowie auf www.eeg-kwk.net .

Was die ebenfalls von Ihnen angesprochenen Subventionen für konventionelle Energieträger angeht, möchte ich darauf hinweisen, dass bereits im Jahr 2007 der schrittweise Ausstieg aus der subventionierten Förderung der Steinkohle in Deutschland beschlossen wurde. Die derzeit über das EEG und im Rahmen der Forschungsförderung aufgewendeten Mittel für die erneuerbaren Energien, halte ich für ausreichend. In den nächsten Jahren muss es vor allem darum gehen, die Förderung so kosteneffizient wie möglich zu gestalten und die finanzielle Belastung für die Stromkundinnen und Stromkunden in Grenzen zu halten. "
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Hinweisen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder MdB