Frage an Sibylle Pfeiffer von Karsten H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Pfeiffer
Als politischer Bürger habe ich mir die Seiten der Kandidaten des Wahlkreises 174 angesehen.Hier fielen mir zwei Beiträge auf,die sich mit den Bürgerrechten und hier besonders mit den Medien befassten.Danach grenzt die Wetzlarer Neue Zeitung nicht nur die Kandidatin der NPD sondern auch den Kandidaten der PBC bei der laufenden Berichterstattung zur Bundestagswahl aus.Es wird doch laufend von Pressefreiheit gesprochen und hier wird doch Zensur praktiziert.
Dadurch wird doch die Chancengleichheit verletzt und das Informationsrecht bei den Wahlen für den Bürger eingeschränkt.Es kandidieren auch nur 7 Parteien,deshalb ist es nach meiner Meinung kein Unterschied ob man 5 oder allen 7 Kandidaten ein Forum bietet.Platz wäre genügend vorhanden.Meine Fragen an Sie : 1) Wie sehen Sie die Handlungsweise der WNZ und wie ist dies mit der Pressefreiheit vereinbar ? 2) Müssen nicht alle Kandidaten ob im Bundestag vertreten oder nicht vor einer freien Wahl die gleichen Chancen bekommen ?.
Mit freundlichen Grüßen
Karsten Häußner
Sehr geehrter Herr Häußner,
wenn die WNZ für sich entschieden hat, die Kandidaten der NPF und der PBC bei Ihrer Wahlberichterstattung nicht zu berücksichtigen, ist das ihre Entscheidung. Pressefreiheit geht in beide Richtungen – auch die Zeitungen haben das Recht zu entscheiden, über wen sie berichten und über wen nicht.
Ansonsten empfehle ich Ihnen, die WNZ persönlich zu kontaktieren und dort Fragen zu den Gründen für Ihre Entscheidung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Sibylle Pfeiffer MdB