Frage an Sibylle Pfeiffer von Markus S. bezüglich Wirtschaft
Meine Frage betrifft Wirtschaft und Finanzen:
Warum ist bei uns die Erbschaftssteuer so gering und warum wird im Vergleich dazu die Erwerbstätigkeit so hoch versteuert? Ich schreibe regelmäßig Verbesserungsvorschläge, welche der Firma auch was bringen, bei denen aber "netto" sehr wenig heraus kommt? Warum greift heute schon der Spitzensteuersatz beim Eineinhalbfachen des Bruttodurchschnittslohnes und warum hat es Ihre Partei dazu kommen lassen? ( in den 50er Jahren war der Spitzensteuersatz erst beim 17 fachen des Bruttodurchschnittlohnes gültig?) Warum werden einmalige Abfindungen voll versteuert, früher wurde diese Praxis nicht angewendet?
Sehr geehrter Herr Schilp,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Erbschaftssteuer ist ein Teil des Gesamtsteuersystems und kann nur schwer isoliert betrachtet werden. Während einige Staaten (Österreich, Schweden, Slowakische Republik) überhaupt keine Erbschaftssteuer erheben, tun dies einige Länder nur eingeschränkt.
Wie Sie selbst kritisieren, ist die steuerliche Belastung in Deutschland hoch. Und genau das will die CDU/CSU ändern. Dazu hat sie eindeutig im Regierungsprogramm Stellung bezogen:
CDU und CSU stehen für eine grundlegende Tarifreform, die schleichende Steuererhöhungen allein aufgrund des Tarifverlaufs („Kalte Progression“) mildert. In zwei Schritten wollen wir die Bürgerinnen und Bürger spürbar entlasten:
- Abflachung des Mittelstandsbauches: Leistung und Einsatzbereitschaft müssen sich wieder mehr lohnen. Durch eine Korrektur des Tarifverlaufs (Abbau des „Mittelstandsbauches“) sorgen wir dafür, dass Lohnerhöhungen auch wirklich bei denjenigen ankommen, die sie erarbeitet haben.
- Senkung des Eingangssteuersatzes: Jeder Steuerzahler leistet einen wertvollen Beitrag für unser Land, seine Menschen und ihre soziale Absicherung. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass Starke einen größeren Anteil daran zu tragen haben als Schwache. Genauso finden wir es richtig, dass jeder seinen Beitrag leistet, so gut er kann. Vor allem die Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen stoßen aber oftmals an die Grenze ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Deshalb wollen wir den Eingangssteuersatz in einem ersten Schritt von 14 Prozent auf 13 Prozent und in einem zweiten Schritt auf 12 Prozent senken.
- Verschiebung des Höchststeuersatzes: Die Höchststeuer betrifft heute nicht mehr nur Spitzenverdiener, sondern bereits viele Facharbeiter, Handwerker und Kleinunternehmer. Diese leistungsfeindliche Wirkung wollen wir ändern. Der Höchststeuersatz, der heute schon ab einem Jahreseinkommen von 52.552 Euro greift, soll künftig ab 55.000 Euro und später ab 60.000 Euro zum Zuge kommen. Der Steuersatz bleibt dabei unverändert.
Sie sprechen auch das Thema Abfindungen an: Es trifft zu, dass die Abschaffung der begrenzten Steuerbefreiung für Arbeitnehmerabfindungen im Rahmen einer Gesetzesinitiative der großen Koalition auf den Weg gebracht wurde (Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22. Dezember 2005). Doch das hatte zwingende Gründe: Rot-Grün hatte eine desolate Haushaltslage hinterlassen. Der Bund musste den Haushalt konsolidieren – dazu gab es keine Alternative.
Nur zur Erinnerung: Deutschland hatte bereits zum vierten Mal den Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt verletzt. Angesichts einer massiven strukturellen Unterdeckung der laufenden Ausgaben im Bundeshaushalt waren erhebliche Konsolidierungsanstrengungen unausweichlich. Dieses Gesetz ist damit Bestandteil des finanzpolitischen Konzeptes der großen Koalition, also dem Mix aus wachstums- und beschäftigungsfördernden Maßnahmen, einer Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen, einer entschlossenen Konsolidierung des Bundeshaushalts sowie strukturellen Reformen.
Bitte vergessen Sie nicht, dass gleichzeitig Maßnahmen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung einführt wurden, wie z.B. die Einführung der verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten oder von Handwerkerleistungen.
Diesen Kurs für mehr Wachstum und Beschäftigung wurde von der unionsgeführten Bundesregierung gerade auch jetzt in der aktuellen Krise konsequent fortgesetzt. Dadurch konnten die Menschen spürbar entlastet werden. Beispielhaft sei in diesem Zusammenhang die deutlich verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen (Entlastung von 9,5 Mrd. €), die Tarifentlastungen bei der Einkommensteuer (6 Mrd. €), die Erhöhung des Kindergeldes und Anhebung der Kinderfreibeträge (2,1 Mrd. €), die Zahlung eines Kinderbonus von 100 € (1,5 Mrd. €) oder die Verdoppelung des Höchstbetrages auf 1.200 € bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen (1,5 Mrd. €) genannt.
Was nun die von Ihnen angesprochene Aufhebung der Steuerbefreiung von Abfindungen betrifft so bitte ich zu bedenken, dass hiermit nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts einhergeht. Die Aufhebung der Steuerbefreiung ist auch unter dem Gesichtspunkt gerechtfertigt, dass auch der bei Fortbestand des Dienstverhältnisses gezahlte Arbeitslohn steuerpflichtig wäre. Außerdem können Abfindungen wie bisher nach § 34 EStG als außerordentliche Einkünfte ermäßigt besteuert werden (sog. Fünftelungsregelung), wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Ob, und wie eine weitere Minderung ihrer Belastung möglich ist, kann ich natürlich nicht beurteilen. Hierzu wäre es sicher sinnvoll, wenn Sie einen Steuerberater oder ihr Finanzamt konsultieren würden.
Den Weg für mehr Wachstum und Beschäftigung will die Union fortsetzen. Deshalb haben wir jetzt auch Steuererhöhungen eine klare Absage erteilt und dies auch ausdrücklich in ihrem Regierungsprogramm klargestellt. Dieser gemeinsame Beschluss von CDU und CSU steht - ohne wenn und aber. Anstatt die Menschen - wie etwa von den Sozialdemokraten beabsichtigt - mit neuen Steuern überziehen zu wollen, lehnen CDU und CSU Steuererhöhungen ab. Unser Ziel ist es vielmehr, die Steuerbelastung spürbar absenken. Dies wird uns auch gelingen. Davon bin ich felsenfest überzeugt.
Mit freundliche Grüßen
Ihre
Sibylle Pfeiffer