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Sibylle Pfeiffer
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Frage von Christian G. •

Frage an Sibylle Pfeiffer von Christian G. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Pfeiffer,

Ich muss gerade mit erschrecken feststellen, dass die CDU erneut versucht, einen ganzen Haufen verfassungswidriger Gesetze unter dem Deckmantel des Terrorschutzes "durchzudrücken". Ich beziehe mich dabei auf die Entwürfe zum Einsatz des automatisierter Kennzeichenlesesysteme sowie die neue Befugnis zum "verdeckten technischen Eingriff" in informationstechnische Systeme durch die Polizei.

Liebe Frau Pfeiffer, sehe ich es richtig, dass die Polizei mit diesem Gesetz die Möglichkeit hat JEDEN PC von JEDEM hessischen Bürger zu überwachen? Und das jederzeit und immer, es sei denn es besteht die Möglichkeit zur Annahme, dass dadurch ALLEINE Erkenntnisse der Privatsphäre erlangt werden? Das hört sich für mich so an, als wäre hier eine Umschreibung für (eigentlich fast immer) gesucht worden...

Und was die automatische Kennzeichenerkennung angeht: Die Änderungen die hier vorgenommen wurden sind mal wieder wunderbarer Weise sehr interpretationsfreudig formuliert worden. So darf die Überwachung "nicht längerfristig" (warum nicht langfristig?) und "nicht dauerhaft" angewendet werden. Das heißt ja eigentlich, solange man zwischendrin eine Pause macht ist alles in Ordnung.

Aber dass alles ließe sich ja noch ertragen, wäre da nicht diese absolut lächerliche Begründung.
All diese Maßnahmen werden natürlich zum Schutz (und nicht zur Überwachung) der Bürger vor der "verstärkten Bedrohungslage durch terroristisch motivierte Straftäter" ergriffen.

Können sie mir einen einzigen Nachweisbaren Anschlag nennen, der auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stattgefunden hat und gegen die Zivilbevölkerung gerichtet war?
Mir fällt da leider nichts ein. Auch die "Drohungen" die Al-Kaida gegen Deutschland immer wieder ausspricht sind ein wenig seltsam, denn außer in den Deutschen Medien hab ich sie noch nie gehört/gesehen. Ohne irgend jemandem irgendetwas unterstellen zu wollen, dass ist doch irgendwie seltsam, oder nicht?

Ich würde mich über eine Antwort freuen

mfG
CG

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Geil,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich finde es bemerkenswert, dass Sie nach Anschlägen gegen die "Zivilbevölkerung" fragen. Was soll diese Unterscheidung? Ein hinterhältiger Mord bleibt ein Mord. Auch wenn ein Polizeibeamter oder Soldat betroffen ist. Sie fragen nach Anschlägen "in Deutschland". Ist es weniger schlimm, wenn Deutsche im Ausland getötet werden? Meine Solidarität und mein Mitgefühl gilt allen Opfern - egal welche Nationalität sie haben.

Ich gehöre einer Generation an, die sich sehr wohl an feige Anschläge in unserem Land erinnern kann. Das seit geraumer Zeit keine Anschläge verübt worden sind - dafür bin ich dankbar. Ich bin dankbar auch unseren Sicherheitsbehörden, dass sie uns vor Anschlägen bewahren. Haben Sie die mörderischen Vorbereitungen der sog. "Sauerlandgruppe" vergessen? Die blutigen Anschläge in Madrid und London sind ein schreckliches und mahnendes Beispiel für die Gefahr der wir alle - auch unser Land - ausgesetzt sind. Verschwörungstheorien sind hier völlig fehl am Platz. Der Staat darf die Gefahr nicht ignorieren, sonst würde er gegenüber seinen Bürgern fahrlässig handeln.

Freiheit ist ein hohes Gut. Sicherheit ist aber auch ein hohes Gut. Diese beiden sind in meinen Augen keine Gegensätze - im Gegenteil. Freiheit und Sicherheit sind zwei Seiten einer Medaille. Ohne Freiheit gibt es keine Sicherheit - aber ohne Sicherheit auch kein Freiheit. Würde jemand Ihren Beitrag lesen, der Deutschland nicht kennt, würde er den Eindruck bekommen, wir würden in einem totalen Überwachungsstaat leben. Das hat jedoch mit der Wirklichkeit nichts, aber überhaupt nichts zu tun.

Ich möchte Sie nicht mit meinen Erinnerungen an vergangene Tage langweilen, aber an dieser Stelle erlaube ich mir den Hinweis auf die Volkszählung von 1987. Landesweite Proteste wurden organisiert und es wurde vom "gläsernen Bürger" gesprochen. Wie so oft handelte es sich um eine maßlose Übertreibung. Wenn ich mich heute umschaue und sehe welche persönlichen Daten Menschen im Internet freiwillig zur Schau stellen - komme ich aus dem Staunen nicht heraus. Wenn es aber um Maßnahmen zum Schutz vor terroristischen Anschlägen geht, die zudem unter klaren gesetzlichen Vorgaben erfolgen - laufen bestimmte Gruppen werbewirksam Sturm. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang zitieren: "Ohne irgend jemandem irgendetwas unterstellen zu wollen, dass ist doch irgendwie seltsam, oder nicht?"

Da Sie die Situation in Hessen ansprechen, anbei die entsprechende Stellungnahme der zuständigen Behörden, der ich nichts hinzuzufügen habe: "Unter der CDU wird das Polizeigesetz weiterentwickelt und den neuen Herausforderungen angepasst. Dabei müssen wir auf Augenhöhe mit den Kriminellen operieren, um die Sicherheit der hessischen Bürgerinnen und Bürger weiter auf höchstem Niveau zu gewährleisten. Wir wissen, dass neben der personellen und materiellen Ausstattung und einer hohen persönlichen Qualifizierung auch die Gesetze von zentraler Bedeutung für die Polizei sind. Die CDU trägt durch viele neue, beziehungsweise modifizierte Regelungen den technischen Neuerungen und einer zunehmend verstärkten Bedrohungslage durch terroristisch motivierte Straftäter Rechnung. Insbesondere die Einführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Neuregelung der Automatischen Kennzeichenlesesysteme sind Kernanliegen der CDU, da es hierdurch gelingt, frühzeitig von geplanten Terroranschlägen oder anderen schwerwiegenden Straftaten zu erfahren und dies zu verhindern. Wer dies verhindern will, schwächt -bewusst oder unbewusst- die Polizei und stärkt die Straftäter."

Zu der Neuregelung der Befugnisnorm über den Einsatz von Kennzeichenlesesystemen (§ 14a) im HSOG:

Die Vorschrift ersetzt die vom Bundesverfassungsgericht aufgehobene bisherige Bestimmung.Zugelassen wird der Einsatz von Kennzeichenlesesystemen auf öffentlichen Straßen und Plätzen zur Abwehr von Gefahren und zum Einsatz an Orten, an denen mit erhöhter wahrscheinlich mit Straftaten gerechnet werden muss. Die Kennzeichenlesegeräte erfassen automatisiert die Autokennzeichen und gleichen sie mit Datenbeständen ab. Bei einem "Treffer" schlägt das Gerät an, ansonsten werden die erfassten Kennzeichen sofort und automatisch wieder gelöscht.

Ein flächendeckender Einsatz der Kennzeichenlesesysteme ist nicht erlaubt. Außerdem dürfen auch keine Bewegungsbilder erstellt werden. Damit wird den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen.

Mit dem AKLS dürfen alle vorbeifahrenden Fahrzeuge optisch erfasst und deren Kennzeichen ermittelt werden. Der Einsatz des AKLS darf verdeckt erfolgen, da es ansonsten leicht möglich wäre, den Kontrollbereich zu umgehen. Ein offener Einsatz des AKLS ist dadurch aber nicht ausgeschlossen. Der Abgleich darf nur mit vollständigen Kennzeichen des Fahndungsbestands erfolgen. In Nichttrefferfällen steht das erfasste Kennzeichen nicht zur Auswertung durch staatliche Stellen zur Verfügung. Damit können sich in einem Nichttrefferfall auch keine weiteren Folgemaßnahmen ergeben. Die Regelung stellt sicher, dass personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Kontrolle eines Fahrzeugs, das nicht im Fahndungsbestand enthalten ist, unverzüglich gelöscht werden.

Zur Einführung der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung

Die neue Vorschrift schafft eine Rechtsgrundlage für den verdeckten technischen Eingriff in ein informationstechnisches System zum Zweck der Telekommunikationsüberwachung (sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung). Telefonate über das Internet werden automatisch durch eine Software verschlüsselt und können dann von der Polizei nicht mehr mitgehört werden. Deshalb müssen die Gesprächsinhalte vor dem Eingreifen der Software abgehört werden - an der Quelle, also bei der Eingabe in die Tastatur oder beim Sprechen ins Mikrofon. Die Verschlüsselungsmethoden dieser unzähligen Programme zu überwinden, wäre viel zu aufwendig. Dies ist keine neue Überwachungsmöglichkeit der Polizei, sondern eine Anpassung der bisherigen Befugnisse an aktuelle technische Entwicklungen.

Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurden beachtet. Der Eingriff ist nur dann zulässig, wenn sichergestellt ist, dass ausschließlich laufende Telekommunikation erfasst wird.

Entsprechend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008 ist Artikel 10 GG alleiniger grundrechtlicher Maßstab für die Beurteilung einer solchen Ermächtigung, wenn sich die Überwachung ausschließlich auf Daten aus einem laufenden Kommunikationsvorgang beschränkt und dies durch technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben sichergestellt ist (BVerfG 1 BvR 370/07 und 1 BvR 595/07 vom 27. Februar 2008, Absatz-Nr. 190).

Ich hoffe, Ihnen mir diesen Ausführungen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Sibylle Pfeiffer