Frage an Sibylle Centgraf von stella t. bezüglich Senioren
Sehr geehrte Frau Centgraf,
ich habe erfahren, dass Sie sich ebenfalls für den Abriss von Wohnlauben (die die erlaubte Quadratmeterzahl überschreiten) in Ihrer Fraktion einsetzen.
Bitte teilen Sie mir doch mit, ob es Übergangsfristen betreffend dem Abriss gibt, da gerade ältere Wohnlaubenbesitzer bzw. -pächter auch in finanzieller Hinsicht stark durch die Abrisskosten betroffen sind. Gerade als Rentner ist es existenzgefährdend, einen Abriss einer Wohnlaube vorzufinanzieren.
Mit freundlichem Gruss
Sehr geehrte Frau Tauber,
Grün- und Freiflächen in der Stadt schaffen Lebensqualität und sind ein Beitrag zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Deshalb ist es wichtig, die vorhandenen Grün- und Freiflächen, die Spiel- und Bolzplätze als kostenlos nutzbare Erholungsflächen und auch die verbliebenen Kleingartenareale als grüne Oasen und zu erhalten!
Kleingartenkolonien sind nach Meinung von Bündnis 90 / Die Grünen nicht nur "Zwischennutzungen" sondern müssen langfristig zur Auflockerung und Durchgrünung der Stadt erhalten werden. Wenn Kleingärten aber den besonderen Schutz und die Privilegierung des Bundeskleingartengesetzes genießen sollen, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden. So sind diese gärtnerisch genutzten Flächen vorrangig für die Erholung aber auch das Anpflanzen von Obst- und Gemüse vorzusehen.
Dass es in Berlin und hier besonders im Ortsteil Charlottenburg sehr viele übergroße Lauben gibt, die z.T. sogar zum Wohnen geeignet sind, ist eine Folge der Nachkriegszeit und der späteren Insellage West-Berlins. Das Privileg eines ?Häuschens im Grünen? ist aber bei den (im Vergleich zu den Bodenpreisen) günstigen Kleingarten-Pachten langfristig nicht durch die öffentliche Hand tragbar. In Charlottenburg-Wilmersdorf wurde daher ein Vertrag ausgehandelt, der die Kleingärtner zum Rückbau (nicht genehmigter) übergroßer Lauben bis zum Jahr 2030 verpflichtet. Diese Vereinbarung wird von allen Parteien getragen und stellt mit der doch recht großzügigen Übergangsregelung von jetzt noch 24 Jahren einen Kompromiss dar. Nur mit diesem Vertrag ist es möglich auch Flächen langfristig als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingärten zu sichern und auch planungsrechtlich vor Verkauf, Verwertung und Überbauung zu schützen.
Die von Ihnen angesprochene Vorfinanzierung der Abrisskosten ist das Modell Ihres Kleingarten¬verbandes, der sich seinerseits für die Zukunft und den Rückbau absichert. Wenn Sie persönlich diese Zusatzbelastung nicht aus ihrer Rente finanzieren können, kann es im Rahmen einzelfallbezogener Zuwendungen des Staates hier auf Antrag vom Sozialamt eine Unterstützung geben.
Kleingärtnern ist ein vorzügliches, gesundes und schönes Hobby und nützt durch die Vielfalt der kleinteiligen Bewirtschaftung auch der Natur. Im Interesse der Allgemeinheit müssen Sie aber dafür Verständnis haben, dass sie dieses schöne Hobby auf einer durch Sie bestimmten Fläche auch finanziell (mit-)tragen müssen. Auch Bündnis 90 / Die Grünen schätzen den sozialen Zusammenhalt der in Vereinen tätigen Menschen, vielleicht ließen sich ja noch andere Formen, z.B. Eigenleistung statt Zahlung, für die Anpassung der zu großen Lauben an die gesetzlichen Anforderungen finden.
Mit freundlichen Grüßen
S. Centgraf