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Sevim Dağdelen
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Frage von Hubert Z. •

Frage an Sevim Dağdelen von Hubert Z. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dagdelen,

die DSO "..sorgt dafür, dass alle notwendigen medizinischen und organisatorischen Schritte vollzogen werden, damit Organe entnommen,.. werden können." https://www.dso.de/.
Wie kann es bei der Bedeutungsschwere dieser Aufgabe sein, daß eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts (DSO) tätig ist und nicht der Staat selbst?

Die DSO hat in einem Instanzenprozess (LG, OLG, BGH) eine Tageszeitung und eine Journalistin auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Artikels über eine Organentnahme verklagt https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=12.04.2016&Aktenzeichen=VI%20ZR%20505%2F14 .
Auszug aus den beanstandeten Textpassagen:
"(...) Die Herausnahme der Organe (...) sollte beginnen. Der junge Kollege, der die hierfür nötigen Formalitäten überprüfen musste, war damals noch nicht lange Mitarbeiter der Deutschen Stiftung Organtransplantation (...). Aber das kleine Einmaleins der Hirntoddiagnostik (...) kannte er. Er wurde stutzig. Es fehlte nicht bloß irgendeine Unterschrift. Es fehlte das komplette zweite ärztliche Protokoll, jenes Dokument also, das hätte bestätigen müssen, dass bei dem Mann (...) der zweifelsfreie, vollständige und unwiederbringliche Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen nicht bloß ein einziges Mal diagnostiziert worden war. Sondern dass der Hirntod nach einem gewissen zeitlichen Abstand erneut und von einem zweiten Mediziner nachgewiesen worden war, ...Wie weit [K.s] Macht reicht, macht der weitere Verlauf des Düsseldorfer Hirntod-Dramas deutlich: Eine Mitarbeiterin aus dem nordrheinwestfälischen DSO-Team, die sich für eine Klärung des Falls starkgemacht hatte, bekam die fristlose Kündigung zugestellt - per Bote um Mitternacht..."
Der Mann wurde explantiert.
Der BGH hat die Klage abgewiesen. https://openjur.de/u/889287.html

Besteht eine zwingende Notwendigkeit, dass System "Organspende" gänzlich neu aufzusetzen und ein Moratorium bei der Organentnahme bis zu dessen Neustart zu erlassen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Z.,

 

nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) haben im vergangenen Jahr in Deutschland 913 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe für eine Transplantation gespendet, um schwerkranken Patienten zu helfen. Bundesweit wurden in Transplantationszentren 2.941 Organe postmortal entnommen. Mehr als 3000 schwerkranken Patienten konnte so ein Weiterleben ermöglicht bzw. eine bessere Lebensqualität geschenkt werden. Die Anzahl von Organspendern reicht bei Weitem nicht aus, um den Bedarf an Spenderorganen zu decken. In Deutschland stehen rund 9.400 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste für eine Organtransplantation.

Das Thema Organspende bleibt damit auf der politischen und gesellschaftlichen Agenda. Es ist in meinen Augen zwingend, nach Lösungen zu suchen, um noch mehr transplantationspflichtigen Menschen helfen zu können.

Am 16. Januar 2020 hat der Deutsche Bundestag über neue Regelungen zur Organspende abgestimmt. Mit dem angenommenen Antrag zur Stärkung der Entscheidungslösung besteht eine gute Chance, dass sich die Zahlen der Organspenden erhöhen und mehr Menschenleben gerettet werden. Rund 84 Prozent der Menschen in Deutschland stehen einer Organ- und Gewebespende eher positiv gegenüber. Die Diskussionen der Wochen und Monaten vor der Abstimmung im Bundestag dürfte die Zustimmung weiter erhöht haben.

Mehr Informationen und Zeit für eine gute Beratung sowie geringere Hürden bei der Registrierung sind in meinen Augen der richtige Weg, auch tatsächlich mehr Organspender zu gewinnen.

Mit freundlichen Grüßen

Sevim Dagdelen

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