Frage an Sevim Dağdelen von Gisela U. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dagdelen,
unter Hinweis auf die Pressemitteilung Ihrer Partei, des Abgeordneten Burkhard Lischka, Dokument 809, bitte ich Sie um Mitteilung, aus welchem vernünftigen Grund Sie sich der Stimme gegen schärfere Regeln gegen Abgeordnetenbestechung enthalten haben.
Außerdem verweise ich hierbei auf den Gesetzentwurf der Linken 17/1412 (Abgeordnetenbestechlichkeit in das Strafgesetzbuch aufzunehmen).
Mit freundlichen Grüssen
Gisela Urban
Sehr geehrte Frau Urban,
vielen Dank für Ihre Mail. Bitte entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt dazu komme, Ihre Mail zu beantworten.
Vorab muss ich Sie darauf hinweisen, dass Herr Burkhard Lischka nicht meiner Partei bzw. Bundestagsfraktion angehört.
Tatsächlich habe ich mich aber wie die Linksfraktion insgesamt enthalten; zumindest, was die diesbezüglichen Änderungsanträge von SPD und Grünen angeht. Warum? Auch dazu kurz eine Vorabbemerkung: Die Änderungsanträge von SPD und Grünen waren verfahrenstechnisch unseriös und mussten als ausschließlich wahlkampftaktisch betrachtet werden. Denn die vorgelegten Änderungsanträge enthielten keinen Sachzusammenhang mit dem Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken der Bundesregierung. Doch selbst, wenn wir das außen vor lassen, sind die Änderungsanträge der SPD und von Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur gesetzlichen Regelung der Strafbarkeit der Bestechlichkeit und Bestechung von Mitgliedern von Volksvertretungen (Abgeordnetenbestechung) nicht ausreichend gewesen, um ihnen zustimmen zu können. Die Fraktion DIE LINKE hat bereits am 21. April 2010 einen Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung vorgelegt (Drucksache 17/1412); Sie selbst haben auf diesen völlig zu recht verwiesen. Obwohl wir das Anliegen, die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung gesetzlich zu regeln teilen, ist eine Zustimmung zu den konkret vorliegenden Gesetzentwürfen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN deshalb nicht möglich, weil nachträgliche „Dankeschön-Spenden“ danach nicht unter Strafe gestellt werden. Außerdem sind abstrakte Rechtsbegriffe wie „parlamentarische Gepflogenheiten“ bzw. „Verwerflichkeit“ nicht geeignet, um die gewünschte Transparenz bei der Abgrenzung von erlaubtem und unerlaubtem Verhalten herzustellen. Danach wäre es auch zukünftig möglich, dass Lobbyverbände im Rahmen von Werbeveranstaltungen Politiker/innen in großem Umfang bewirten, obwohl auch hier die Gefahr und der Anschein der Käuflichkeit erzeugt wird. Besser wären klare gesetzliche Regeln, z.B. durch die Einführung von Bagatellgrenzen.
DIE LINKE. wird sich ganz im Sinne ihres Gesetzentwurfes auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Strafbarkeit von Bestechlichkeit und Bestechung von Mitgliedern von Volksvertretungen wirksam und geregelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sevim Dagdelen